01.06.2024Nachricht

Weitere Aspekte des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes treten in Kraft

Zum 1. Juni treten weitere Aspekte des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Dazu gehört unter anderem die Chancenkarte in Verbindung mit einem Punktesystem. Außerdem wird das Kontingent der Westbalkanregelung von 25.000 auf 50.000 Zustimmungen der Bundesagentur für Arbeit verdoppelt.

Der erste Teil der neuen Regelungen für die Fachkräfteeinwanderung trat bereits im November 2023 in Kraft. Dies beinhaltete hauptsächlich Erleichterungen bei der "Blauen Karte EU" sowie bei anerkannten Fachkräften. Der zweite Teil ermöglicht seit März diesen Jahres einen einfacheren Zugang für ausländische Fach- und Arbeitskräfte mit Berufserfahrung sowie für Auszubildende und die bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Quelle:https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2024/mehr-anreize-fuer-dringend-benoetigte-fachkraefte.html?etcc_cmp=newsletter_aktuelles_2024-06-11_13-54-09&etcc_med=Email

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