31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Baden-Württemberg öffnen? Und wie?

 

Das Land Baden-Württemberg hat in einer neuen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen verschiedene Öffnungsschritte in einem Stufenplan festgelegt. Dieser gilt ab dem 14.05.2021.

 

Inzidenz unter 100

 

Öffnungsschritt 1

Inzidenz 5 Werktage unter 100

Öffnungsschritt 2

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter

Öffnungsschritt 3

Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter

Kontaktbeschränkungen

2 Haushalte, maximal

5 Personen.

Einzelhandel

(Click&Meet) 1 Kund*in pro

40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.

2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeldung

mit Testkonzept.

Gastronomie

(6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro

2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen

(6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro

2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen

Beherbergung

Touristische Übernachtung in Beherbergungsbetrieben

(wie Hotels, Pensionen,

Ferienwohnungen, Campingplätze und

ähnliche)

Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder

Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen

Coronatest vorlegen.

Kultur

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern,

Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen

bis 100 Personen

 

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern,

Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen

und außen 250 Personen

Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern,

Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen

und außen bis 500 Personen

 

Inzidenz unter 50

Kontaktbeschränkungen: 3 Haushalte, 10 Personen.

Einzelhandel:

- Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in

- Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche

- Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)

- Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen

- Gesteuerter Zutritt

- Warteschlangen vermeiden

- Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt

- Testpflicht entfällt

 

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Wie darf in Baden-Württemberg geöffnet werden?

Das Land Baden-Württemberg hat verschiedene Öffnungsschritte in einem Stufenplan festgelegt.

 

Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen

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