31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Bayern öffnen? Und wie?

 

Die bayerische Staatsregierung hat die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 19. Mai 2021 geändert. Die neuen Bestimmung gelten ab dem 25.05.2021 und zunächst bis zum 06.06.2021. Die inzidenzabhängigen Maßnahmen gelten bereits ab dem 21.05.2021.

 

Wie darf geöffnet werden?

 

Inzidenz 100 bis 150

Inzidenz 50 bis 100

Inzidenz bis 50

Einzelhandel

Einzelhandel des täglichen Bedarfs:

1 Kunde pro 20qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 40qm

Sonstiger Einzelhandel:

Click & Meet mit Termin und Test (max. 24h alt), 1 Kunde pro 40 qm

 

Einzelhandel des täglichen Bedarfs:

1 Kunde pro 10qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 20qm

Sonstiger Einzelhandel:

Click & Meet mit Termin, 1 Kunde pro 40 qm

Einzelhandel des täglichen Bedarfs:

1 Kunde pro 10qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 20qm

Sonstiger Einzelhandel:

1 Kunde pro 10qm für erste 800qm, darüber 1 Kunde pro 20qm

 

Gastronomie

Lieferung/Abholung

 

Außengastronomie bis 22h mit Test und Termin

Außengastronomie bis 22h

Beherbergung

Nur geschäftliche und berufliche Zwecke

Erlaubt mit Test bei Anreise (max. 24h alt) und alle weitere 48h

Kultur

Museen, Galerien, Gedenkstätten:

Geschlossen

Theater, Konzert-/Opernhäuser, Kinos:

Geschlossen

Museen, Galerien, Gedenkstätten:

Erlaubt mit Termin

Theater, Konzert-/Opernhäuser, Kinos:

Möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde und Test

Museen, Galerien, Gedenkstätten:

Erlaubt

Theater, Konzert-/Opernhäuser, Kinos:

Möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde

Großveranstaltungen

Geschlossen

 

Im Freien möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde mit max. 250 fest Sitzplätzen und mit Test

Im Freien möglich bei Zulassung durch Kreisverwaltungsbehörde mit max. 250 fest Sitzplätzen

 

Für Kontaktbeschränkungen gelten folgende Inzidenzwerte und Öffnungsschritte:

Inzidenz über 100

Eigener Hausstand + 1 weitere Person

Inzidenz 35 bis 100

Eigener Hausstand + weiterer Hausstand (Gesamtzahl max. 5 Personen)

Inzidenz unter 35

Eigener Hausstand + zwei weitere Hausstände (Gesamtzahl max. 10 Personen)

 

 

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Wie darf in Bayern geöffnet werden?

Das Land Bayern hat inzidenzabhängige Maßnahmen in die zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung integriert.

 

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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