31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Bremen öffnen? Und wie?

 

Die Hansestadt Bremen hat in ihrer 26. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen vom 19.05.2021 Niedriginzidenzbestimmungen aufgenommen. Die Bestimmungen treten am 21.05.2021 in Kraft. 

 

Wer darf öffnen?

Wird die Inzidenz von 50 unterschritten, kann die jeweils örtlich zuständige Behörde folgende Änderung bestimmten:

  • Personen dürfen sich auch aus mehr als zwei Haushalten treffen
  • Sportausübung ist auch in geschlossenen Räumen gestattet
  • Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen gestattet
  • Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen unter freiem Himmel gestattet
  • Einzelne Einrichtungsschließungen können aufgehoben werden
  • Die Pflicht zur Terminbuchung entfällt

Wird die Inzidenz von 35 unterschritten, kann die jeweils örtlich zuständige Behörde weitere Öffnungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zulassen.

 

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Wie darf in Bremen geöffnet werden?

Die Hansestadt Bremen hat am 19.05.2021 Niedriginzidenzbestimmungen verkündet, die am 21.05.2021 inkrafttreten.

 

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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