31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Niedersachsen öffnen? Und wie?

 

Die Landesregierung Niedersachsen lockert mit einem Stufenplan die Corona-Einschränkungen.

 

Stufe 3
Inzidenz >50

Stufe 2
Inzidenz >35

Stufe 1
Inzidenz >10

Kontaktbeschränkungen in öffentlichen und privaten Räumen

1 Haushalt + 2 weitere Personen eines anderen Haushaltes

Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis 10 Personen zulässig.

In öffentlichen Räumen: medizinische Maske

1 Haushalt + 2 weitere Personen eines anderen Haushaltes oder 10 Personen aus max. 3 Haushalten

Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis 10 Personen zulässig.

In öffentlichen Räumen: medizinische Maske

1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines anderen Haushaltes oder 10 Personen aus max. 3 Haushalten erlaubt

Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis 10 Personen zulässig.

In öffentlichen Räumen: medizinische Maske

Einzelhandel

Geöffnet mit Hygienekonzept

Mit Ausnahme notwendiger Grundversorgung sowie <200qm Verkaufsfläche Zugang nur mit negativem Testnachweis (Kontrollerfordernis)

Zugangsbegrenzungen*

medizinische Maske

Geöffnet mit Hygienekonzept

Zugangsbegrenzungen*

medizinische Maske

Geöffnet mit Hygienekonzept

medizinische Maske

Körpernahe Dienstleistungen

Geöffnet mit Hygienekonzept

medizinische Maske

sofern keine durchgängige MNB möglich nur mit negativem Testnachweis

einmal wöchentlich Testpflicht Personal

Geöffnet mit Hygienekonzept

medizinische Maske

sofern keine durchgängige MNB möglich nur mit negativem Testnachweis

einmal wöchentlich Testpflicht Personal

Geöffnet mit Hygienekonzept

medizinische Maske

Solarien/Saunen

Solarien mit Hygienekonzept geöffnet

Saunen geschlossen

Zugang nur mit einem negativen Testnachweis

Solarien: MNB-Pflicht, solange nicht Bestrahlung

Solarien mit Hygienekonzept geöffnet

Saunen geschlossen

Zugang nur mit negativen Testnachweis

Solarien: MNB-Pflicht, solange nicht Bestrahlung

Geöffnet mit Hygienekonzept

Solarien: MNB-Pflicht, solange nicht Bestrahlung

Gastro drinnen (ohne Bars, Diskotheken, Clubs)

geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten

Max. 50% Kapazität

Sperrstunde 23.00 Uhr

Zugang nur mit negativem Testnachweis

MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wird

Keine privaten geschlossenen Feiern

geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten

Max. 50% Kapazität

Sperrstunde 23.00 Uhr

Zugang nur mit negativem Testnachweis

MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wird

Keine privaten geschlossenen Feiern

Geöffnet mit Hygienekonzept

 

MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wird

Private geschlossene Feiern: max. 100 Personen mit negativem Testnachweis

Gastro draußen (ohne Bars, Diskotheken, Clubs)

geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten

Sperrstunde 23.00 Uhr

Zugang nur mit negativem Testnachweis

MNB-Pflicht in Innenräumen, Medizinische Maske

 

Keine privaten geschlossenen Feiern

geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten

MNB-Pflicht in Innenräumen, Medizinische Maske

Private geschlossene Feiern: max. 50 Personen mit negativem Testnachweis

Geöffnet mit Hygienekonzept

MNB-Pflicht in Innenräumen, Medizinische Maske

Private geschlossene Feiern: max. 100 Personen mit negativem Testnachweis

Beherbung/Tourismus

Geöffnet mit Hygienekonzept

Max. 60% Kapazität bei Hotels, Jugendherbergen, Wohnmobilstell-, Campingplätzen, Bootsliegeplätzen etc. sowie Entzerrung auch bei Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern durch mind. 1 Nacht Wiederbelegungssperre

Negativer Test bei Anreise, zweimal pro Woche während des Aufenthaltes

Hotelgastronomie geöffnet zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste bzw. nach Regelungen Gastronomie mit Essensservice

Geöffnet mit Hygienekonzept

Max. 80% Kapazität bei Hotels, Jugendherbergen, Wohnmobilstell-, Campingplätzen, Bootsliegeplätzen etc. sowie Entzerrung auch bei Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern durch mind. 1 Nacht Wiederbelegungssperre

Negativer Test bei Anreise, zweimal pro Woche während des Aufenthaltes

Hotelgastronomie geöffnet zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste bzw. nach Regelungen Gastronomie mit Essensservice

Hoteleigene Hallenschwimmbäder und Saunen geöffnet für zulässig beherbergte Gäste

Geöffnet mit Hygienekonzept

Hotelgastronomie nach Regelungen Gastronomie mit Essensservice

Negativer Test bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthaltes

Jahrmärkte, Volksfeste, Kirmes, Spezialmärkte Messen, gewerbliche Ausstellungen

Wochenmärkte mit Hygienekonzepten geöffnet (Sortiment siehe Einzelhandel)

Sonstige Märkte verboten

medizinische Maske

Geöffnet mit Hygienekonzept

Medizinische Maske

Geöffnet mit Hygienekonzept

Medizinische Maske

* siehe Stufenplan des Landes Niedersachsen

 

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Wer darf öffnen unter welchen Bedingungen öffnen und wer nicht?

Das Land Niedersachsen hat eine detaillierte Auflistung veröffentlicht, welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc. unter welchen Bedingungen betrieben werden dürfen.

 

Stufenplan Niedersachsen

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