31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Nordrhein-Westfalen öffnen? Und wie?

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens lockert mit einem Stufenplan die Corona-Einschränkungen.

 

Wie darf geöffnet werden?

 

Stufe 3
Inzidenz 100-50,1

Stufe 2
Inzidenz 50-35,1

Stufe 1
Inzidenz ≤ 35

Kontaktbeschränkungen
 

Angehörige aus zwei Haushalten

Angehörige aus drei Haushalten;
zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Angehörige aus fünf Haushalten;
100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Wegfall click & meet, ohne Test, Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm

Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte

Gastronomie

Außengastronomie mit Test und Platzpflicht;
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Außengastronomie ohne Test
Innengastronomie mit Test und Platzpflicht
Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test)

wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test
 

Beherbergung/
Tourismus

„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwhg., Camping, Wohnmobile) mit Test
Hotels ohne Kapazitätsbegr. auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastro.;
Busreisen mit Test und Kapazitätsbegr. (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen
 

volle gastronomische Versorgung für private Gäste

Busreisen ohne Kapazitätsbegr., wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen

Tagungen/
Kongresse

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außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test

außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test

Messen/
Märkte

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig

ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Kultur

Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
Konzerte innen,
Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster 
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegr., innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente
 

 
 
 
 
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster

nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten
Museen usw. ohne Termin

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept

Große Festveranstaltungen

-

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ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

 

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    Wie darf in NRW geöffnet werden?

    Das Land NRW hat einen Stufenplan veröffentlicht, der regelt, wann und welche Betriebe wieder öffnen dürfen.

     

    Kompletter NRW-Stufenplan

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