31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Sachsen-Anhalt öffnen? Und wie?

 

In Sachsen-Anhalt wurde am 21. Mai die Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung  beschlossen. Alle nachfolgenden Punkte gelten bei einer Inzidenz unter 100. Die aktuelle Eindämmungsverordnung gilt bis zum 13. Juni. Anfang Juni wird sich das Kabinett mit weiteren Lockerungen befassen.

 

Wie darf in Sachsen-Anhalt geöffnet werden?

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit bis zu 5 Angehörigen eines weiteren Hausstandes zulässig. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Einzelhandel

Im Handel ist der Einkauf ohne Terminvereinbarung möglich. Die Begrenzung der Kundenzahl (unter 800 Quadratmeter höchstens 1 Kunde je 10 Quadratmeter) bleibt bestehen, ebenso die Maskenpflicht. Kontaktdaten von Kunden müssen hinterlegt werden (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs).

Gaststätten

Gaststätten können für den Publikumsverkehr im Innenbereich zwischen 6 und 22 Uhr und im Außenbereich geöffnet werden. Voraussetzung ist ein Anwesenheitsnachweis sowie ein negatives Testergebnis.

Veranstaltungen

Veranstaltungen aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder vergleichbaren Gründen bleiben untersagt.

Tourismus

Öffnung von Hotels - bei Einhaltung von Abstandsregelungen und Testpflicht.

Bei der Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie in Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen etc. besteht eine Testpflicht.

Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote sind weiterhin untersagt.

Körpernahe Dienstleistungen

Die Öffnung der Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege ist möglich. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten, es herrscht Maskenpflicht. Anwesenheitsnachweise sind erforderlich. Zudem sollen zusätzlich die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaften berücksichtigt werden.

 

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    Wie darf in Sachsen-Anhalt geöffnet werden?

    In Sachsen-Anhalt wurde am 21. Mai eine Änderung der Eindämmungsverordnung beschlossen.

     

    Dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

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