Wichtige Frist: Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen bis 30. September 2024 einreichen
Unternehmen und Selbständige aufgepasst: Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen endet am 30. September 2024. Bis dahin müssen alle Abrechnungen für Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen eingereicht werden. Noch stehen rund 300.000 Abrechnungen aus.
Nutzen Sie noch die Gelegenheit, um Ihre endgültige Förderhöhe zu sichern und mögliche Nachzahlungen oder Rückforderungen zu vermeiden. Die Antragsstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes – erforderlich ist das Mitwirken durch prüfende Dritte (Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte).