Was ändert sich 2022 für Unternehmen?
Der Jahreswechsel bringt einige gesetzliche Neuerungen mit sich.
Updatepflicht für digitale Produkte, Verbot von Plastiktüten oder Whistleblowing-Richtlinie: Im Jahr 2022 treten einige neue Gesetze und Regelungen für Unternehmer und Selbstständige in Kraft. Die Änderungen im Überblick:
Themenbereich Arbeit
Ausbildungsprämie (plus)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Umfang von der Corona-Pandemie betroffen sind, aber trotzdem genauso viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossen haben wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020, erhalten eine Ausbildungsprämie in Form eines einmaligen Zuschusses. Unternehmen, die durch zusätzliche Ausbildungsverträge die Zahl ihrer Ausbildungsplätze erhöhen bzw. erhöht haben, erhalten die Ausbildungsprämie plus.
Die Höhe der Förderung hängt vom Ausbildungsbeginn ab. Für Ausbildungen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 beginnen oder begonnen haben, liegt die Förderung bei 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag bzw. 6.000 Euro pro Ausbildungsvertrag bei der Ausbildungsprämie plus.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Beratung durch einheitliche Ansprechstellen zum Thema Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit
Ab dem 1. Januar 2022 beraten einheitliche Ansprechstellen Arbeitgeber hinsichtlich Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Ansprechstellen sollen auch bei Anträgen für Förder- und Unterstützungsleistungen helfen.
(Quelle)
Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz schreibt Ausbildungsbetrieben vor, ihren Auszubildenden eine Mindestvergütung zu zahlen. Die Höhe dieser Mindestvergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens aber jährlich, an. Für Lehrverträge, die am 1. Januar 2022 beginnen, gilt im ersten Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro pro Monat. In den darauffolgenden Lehrjahren erhöht sich dieser Betrag nach dem Gesetz jeweils um 18 Prozent (zweites Lehrjahr), 35 Prozent (drittes Lehrjahr) und 40 Prozent (viertes Lehrjahr) gegenüber der anfänglichen Vergütung von 585 Euro.
(Quelle: §17 Berufsbildungsgesetz (BBiG))
Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro (brutto) pro Stunde und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro (brutto) pro Stunde. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen gemäß den Vorschlägen einer ständigen, unabhängigen Mindestlohnkommission angepasst.
Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag bereits angekündigt, den Mindestlohn einmalig auf 12 Euro pro Stunde erhöhen zu wollen und weitere Erhöhungsschritte danach wieder der unabhängigen Mindestlohnkommission zu überlassen.
(Quelle: BMAS)
Neuerungen bei der Anmeldung von Minijobbern
Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2022 auch bei der Meldung kurzfristiger Minijobber Angaben zur Krankenversicherung der Arbeitskraft bei der Minijob-Zentrale machen.
Neu ist außerdem, dass die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber ab dem kommenden Jahr eine elektronische Rückmeldung über anderweitige kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse des kurzfristigen Minijobbers im laufenden Kalenderjahr gibt. Diese benötigt er, um zu prüfen, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt.
Arbeitgeber müssen ab 2022 außerdem die Steuer-IDaller gewerblichen Minijobber auch über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale weitergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale entrichtet oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornimmt. Außerdem müssen Arbeitgeber die Art der Versteuerung in der Datenübermittlung angeben.
Quelle: Minijob-Zentrale
Themenbereich Coronahilfen
Corona-Bonus
Aufgrund der Corona-Krise können Sonder- oder Bonuszahlungen an Beschäftigte laut Bundesfinanzministerium noch bis zum 31. März 2022 bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. An der Gesamthöhe der möglichen steuerfreien Bonuszahlung ändert sich jedoch nichts. Beschäftigte, die in den Jahren 2020 und 2021 bereits den vollen Bonus erhalten haben, können keine weitere befreite Zahlung bekommen. Die Bundesregierung will mit der Steuerbefreiung Anreize setzen, damit derzeit besonders gefordertes Personal entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten kann.
(Quelle: Bundesfinanzministerium)
Stundung von Steuerzahlungen
Von der Pandemie betroffene Unternehmen, können bis zum 31. Januar 2022 beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Die Stundungen werden laut Bundesfinanzministerium bis zum 31. März 2022 zu erleichterten Bedingungen gewährt.
(Quelle: BMF)
Corona: Wirtschaftshilfen werden verlängert
Die aktuell geltende Überbrückungshilfe III Plus wird für Januar bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV fortgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen bleiben im Wesentlichen bestehen. Auch die Neustarthilfe Plus für Selbständige wird für die Monate Januar bis Ende März 2022 verlängert. Weihnachts- und Adventsmärkte sollen im Rahmen der Überbrückungshilfe IV zusätzliche Hilfen erhalten. Auch die Härtefallhilfen werden bis Ende März fortgeführt. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe sind hier zu finden.
(Quelle: BMWi)
Themenbereich Digitalisierung
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Während Ärzte bereits seit dem 1. Oktober 2021 die Krankschreibungen ihrer Patienten digital an die Krankenkassen übersenden können, erfolgt die Weiterleitung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber erst ab dem 1. Juli 2022 in digitaler Form.
(Weitere Informationen: KBV)
Kündigungsbutton bei Verbraucherverträgen
Unternehmen, die mit Verbrauchern über ihre Website Verträge abschließen, müssen künftig auch eine gut sichtbare und eindeutig identifizierbare sogenannte Kündigungsschaltfläche anbieten. Die Pflicht zum Kündigungsbutton ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge und gilt ab dem 1. Juli 2022.
(Weitere Informationen: BMJV)
Onlinezugangsgesetz OZG
Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden Verwaltungsprozesse zu optimieren und zu digitalisieren. Bis Ende 2022 sollen 575 Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar sein. Angesichts des derzeitigen Fortschritts wird bezweifelt, dass diese Verpflichtung bis Ende 2022 eingehalten werden kann.
(Weitere Informationen: BMI)
Updatepflicht für digitale Produkte
Unternehmen, die Waren mit digitalen Elementen verkaufen, werden ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, Aktualisierungen über einen maßgeblichen Zeitraum bereitzustellen. Die Länge dieses Zeitraums und das Pflichtverhältnis zwischen Händler und Hersteller sind im Gesetz nicht genau definiert.
(Weitere Informationen: BMJV)
Verbraucherschutz digitale Produkte
Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu Verbraucherverträgen gelten bisher nur für entgeltliche Verträge. Ab dem 1. Januar 2022 gilt der Verbraucherschutz auch in Fällen, bei denen Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellen. Beispielsweise gilt das Abonnement eines kostenlosen Newsletters demnach als Vertragsabschluss. Hier greift künftig der Verbraucherschutz.
(Weitere Informationen: BMJV)
Themenbereich Energiewende
Dosen- und Einwegpfand
Ab dem 1. Januar 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie alle Getränkedosen pfandpflichtig. Für Plastikflaschen mit Milchgetränken gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Einweg-Getränkeverpackungen, die bereits im Umlauf sind, dürfen allerdings noch bis zum 1. Juli 2022 verkauft werden.
(Quelle: Bundesregierung)
EEG-Umlage sinkt
Die EEG-Umlage sinkt zum 1. Januar 2022 von derzeit 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 3,723 Cent pro kWh. Damit verringert sie sich um rund 43 Prozent. In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung angekündigt, die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 abschaffen zu wollen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien stattdessen über einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt sowie Einnahmen aus dem europäischen und nationalen Emissionshandelssystem (EU-ETS und nEHS) zu finanzieren.
(Quelle: Bundesregierung)
Nationaler CO2-Preis steigt
Inverkehrbringer von Stoffen wie Heizöl, Erdgas, Diesel oder Benzin müssen seit Anfang des Jahres 2021 für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung dieser Stoffe entsteht, einen nationalen CO2-Preis zahlen. Dieser Preis von bisher 25 Euro, steigt ab Januar 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO2.
(Quelle: Bundesumweltministerium)
Photovoltaik-Pflicht im Gewerbe
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, eine Pflicht zur Nutzung von Photovoltaik (PV) auf gewerblich genutzten Neubauten einzuführen. Während die Bundesregierung dies erst noch auf den Weg bringen möchte, tritt eine Photovoltaik-Pflicht in einzelnen Bundesländern im neuen Jahr bereits in Kraft.
In folgenden Bundesländern gilt ab Januar 2022 eine Pflicht zur Nutzung von Photovoltaikanlagen im Gewerbe:
Baden-Württemberg: PV-Pflicht auf Dächern beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden sowie auf Überdachungen von Parkplätzen mit 35 oder mehr Stellplätzen.
Nordrhein-Westfalen: PV-Pflicht für Dächer von Parkplätzen ab 35 Stellplätzen auf Gewerbeflächen
(Quelle)
Staatliche Förderung von Plug-In-Hybriden
Ab dem 1. Januar 2022 werden Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, deren maximale CO2-Emission je gefahrenem Kilometer 50 Gramm übersteigt und die eine rein elektrische Reichweite von weniger als 60 Kilometern besitzen, nicht mehr gefördert.
Quelle: BAFA
Verbot von Plastiktüten
Nach einer Novellierung des Verpackungsgesetzes gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2022 ein Verbot von Einweg-Plastiktüten. Leichte Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern dürfen dann nicht mehr herausgegeben werden. Bioplastiktüten, die aus pflanzlichen Kunststoffen bestehen, werden ebenfalls verboten. Besonders dünne Einweg-Plastiktüten, sogenannte Hemdchenbeutel, bleiben aber weiterhin erlaubt, da sie einem hygienischen Umgang mit Lebensmitteln dienen und es für sie laut Bundesumweltministerium kaum umweltfreundliche Alternativen gibt.
(Quelle: BMU)
Themenbereich Finanzen & Steuern
Briefe werden teurer
Die Deutsche Post erhöht die Preise für Briefsendungen. Folgende Preise gelten ab dem 1. Januar 2022:
Briefprodukt/Zusatzleistung | Preise ab 01.01.2022 |
Postkarte | 0,70 € |
Standardbrief | 0,85 € |
Kompaktbrief | 1,00 € |
Großbrief | 1,60 € |
Maxibrief | 2,75 € |
Einschreiben | 2,65 € |
Einschreiben Einwurf | 2,35 € |
Bücher- und Warensendung bis 500 g | 1,95 € |
Bücher- und Warensendung bis 1.000 g | 2,25 € |
Quelle: Deutsche Post
Eintragung ins Transparenzregister
Im nächsten Jahr wird die Eintragung in ein Transparenzregister auf Unternehmen zukommen. Folgende Fristen gelten für die Eintragung ins Register:
Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31. März 2022
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30. Juni 2022
in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31. Dezember 2022
Der DMB hat im November 2021 einen ausführlichen Gastbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Paul (nbs partners) zu dem Thema veröffentlicht.
Quelle und weitere Informationen: Website Transparenzregister mit vielen Informationen, FAQ des Bundesverwaltungsamt
Ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent in der Gastronomie gilt bis zum 31. Dezember 2022. Die Abgabe von Getränken wird jedoch weiterhin zum normalen Satz von 19 Prozent besteuert.
(Quelle: BMF)
Freigrenze von Sachzuwendungen steigt
Ab 1. Januar 2022 steigt die Freigrenze für Sachzuwendungen an Beschäftigte von 44 Euro auf 50 Euro pro Monat. Die Zuwendungen müssen jedoch die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums erfüllen, besonders wenn Gutscheine oder Geldkarten verwendet werden, sollten die neuen Kriterien beachtet werden. Mehr Informationen sind in einer Stellungnahme des BMF zu finden.
Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung
Personenhandelsgesellschaften und Partnergesellschaften können im Jahr 2022 von einer Option zur Körperschaftsteuer Gebrauch machen, sie können also wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Insbesondere für mittelständische Unternehmen, die auf internationalen Märkten aktiv sind und in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft handeln, soll die Änderung laut Bundesfinanzministerium hilfreich für den Erhalt der eigenen Wettbewerbsfähigkeit sein. Ob sich die Umstellung lohnt, muss jedoch in jedem Einzelfall überprüft werden.
(Quelle: BMF)
Senkung der Insolvenzgeldumlage
Am 1. Januar 2022 sinkt die Insolvenzgeldumlage von 0,12 auf 0,09 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Bei der Insolvenz eines Unternehmens werden die Beschäftigten über die Umlage abgesichert. (Quelle: Bundesrat)
Themenbereich Internationalisierung
Brexit
Nachdem am 1. Januar 2021 das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten ist, hat die britische Regierung zahlreiche Übergangsfristen für Einfuhren aus der EU gewährt. Der Großteil der Übergangsregelungen endet zum Jahreswechsel, einige bleiben noch bis Mitte 2022 bestehen. So ist etwa ab dem 1. Januar 2022 eine vollständige Zollanmeldung erforderlich. Das vereinfachte Einfuhrverfahren endet. Weitere Änderungen betreffen die Intratstatmeldungen, die Ursprungserklärungen und die Anmeldung von Lebensmitteleinfuhren.
(Weitere Informationen: GTAI)
Whistleblowing-Richtlinie
Die Vorgaben der vor zwei Jahren verabschiedeten EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern gelten seit dem 18. Dezember 2021 vorerst auch unverändert in Deutschland. Die alte Bundesregierung hätte die EU-Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht überführen müssen. CDU und SPD konnten sich jedoch nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen, sodass ab sofort die Regeln aus Brüssel gelten. Danach müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgebersystem einrichten. Die neue Regierungskoalition kündigt an, schnellstmöglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen.
(Weitere Informationen: Europäische Kommission)