14.10.2024Position

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige – Fluch oder Segen?

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige

„Selbstständige tragen unternehmerisches Risiko, erhalten dafür im Gegenzug aber mehr Freiheiten. Diese Vereinbarung darf durch eine Altersvorsorgepflicht nicht torpediert werden.“ 

Der Bundestag hat am 27.09.24 darüber beraten, wie das Niveau der gesetzlichen Rente stabilisiert werden kann. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung dazu auch die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vorgenommen. Diese sieht vor, dass alle künftigen Selbstständigen unter 35 Jahren automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sofern sie nicht im Rahmen eines „einfachen und unbürokratischen Opt-Outs“ ein privates Vorsorgeprodukt wählen. 

Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass Selbstständige im Alter abgesichert und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind. Deshalb stehen wir der Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige offen gegenüber. Jedoch sollte eine solche Pflicht nicht allein dazu dienen, die Rentenkassen durch einen Zuwachs an Einzahlenden zu stärken. Selbstständige zur Stabilisierung des Solidarsystems zu verpflichten, würde das Problem der klammen Kassen zeitlich nur nach hinten schieben, da zusätzliche Einzahler auch zukünftige Ansprüche erwerben.  

Selbstständige tragen unternehmerisches Risiko, erhalten dafür im Gegenzug aber mehr Freiheiten. Diese Vereinbarung darf durch eine Altersvorsorgepflicht nicht torpediert werden. Jeder Selbstständige sollte das Recht haben, auf einem anderen Wege als über das gesetzliche System vorzusorgen. Die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge muss deshalb unbedingt gegeben sein. 

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