BBiG-Novelle: Duale Ausbildung attraktiver und zukunftsfähiger machen
Kurz zusammengefasst
Die Bundesregierung hat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) novelliert, um die duale Berufsausbildung zu stärken und sie attraktiver, flexibler und internationaler zu machen.
Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.
Die Ereignisse im Detail
Worum geht es?
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll reformiert werden, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken und sie gegenüber dem Studium wettbewerbsfähiger zu machen. Die BBiG-Novelle beinhaltet folgende Änderungen:
Einführung transparenter Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung:
Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“ (Bisher „geprüfte Fachkraft), „Bachelor Professional“ (Bisher Meister/ Fachwirt) und „Master Professional“ (geprüfter Betriebswirt) tragen. Damit soll die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium auch im Titel sichtbar gemacht werden. Zudem sollen die neuen Bezeichnungen die Chancen der Absolventen auf ausländischen Arbeitsmärkten erhöhen, da sie international verständlich sind.
Einführung einer Mindestausbildungsvergütung:
Mit der BBiG-Reform wird eine Mindestausbildungsvergütung für alle Auszubildenden eingeführt. Diese liegt für das Ausbildungsjahr 2020 bei 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr und wird schrittweise erhöht. Im zweiten Lehrjahr steigt die Vergütung um 18 Prozent, im dritten Lehrjahr um 35 Prozent und im vierten Lehrjahr um 40 Prozent. Zudem erhöht sich der Vergütung des ersten Lehrjahrs im Jahr 2021 auf 550 Euro, im Jahr 2022 auf 585 Euro und im Jahr 2023 auf 620 Euro. Tarifverträge haben grundsätzlich Vorrang vor der Mindestvergütung.
Verbesserung der Regelungen zur Teilzeitberufsausbildung:
Die Möglichkeiten zur Absolvierung einer Ausbildung in Teilzeit werden vereinfacht. Bisher war eine Teilzeitausbildung nur für leistungsstarke Auszubildende möglich, da die gleichen Inhalte in kürzerer Zeit gelernt werden mussten. In Zukunft soll allen Auszubildenden grundsätzlich die Option einer Teilzeitausbildung offenstehen, sofern sie sich mit dem Ausbildungsbetrieb darauf geeinigt haben. Damit soll die Berufsausbildung auch für junge Eltern, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete attraktiver werden.
Umsetzung und nächste Schritte
Das neue BBiG ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Warum relevant für den Mittelstand?
Der Mittelstand ist das Rückgrat der dualen Berufsausbildung – 8 von 10 Azubis absolvieren ihre Lehre im Mittelstand. Eine Novellierung des BBiG betrifft alle Ausbildungsbetriebe und damit einen Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen.
Die DMB-Bewertung
Eine Stärkung der dualen Berufsausbildung ist – insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher unbesetzter Ausbildungsstellen im Mittelstand - grundsätzlich begrüßenswert. Die neue Bezeichnung der Fortbildungsstufen und die erweiterten Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung sind dabei sinnvolle Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Mindestausbildungsvergütung stellt allerdings eine zusätzliche finanzielle Belastung für Ausbildungsbetriebe dar - insbesondere für Kleinstunternehmen mit nur wenigen Beschäftigten. Die zusätzlichen Kosten könnten dazu führen, dass sich noch mehr Kleinstbetriebe aus der Ausbildung zurückziehen und keine Ausbildungsplätze mehr anbieten. Diese Regelung ist daher kontraproduktiv.