01.10.2020FörderprogrammDMB+

Beschäftigtentransfer in NRW

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Entlassungen sind in manchen Situationen für Unternehmen unumgänglich. Für eine sinnvolle Vermittlung entlassener Arbeitskräfte in eine neue Tätigkeit dient das Instrument der Transfergesellschaften, welches staatlich gefördert wird. Davon profitieren sowohl Unternehmen, die Personal entlassen, als auch Unternehmen, die Personal nachfragen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Es können kleine und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro gefördert werden. Insbesondere werden Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unterstützt.

Zusätzliche betriebliche Voraussetzungen sind im Flyer des Förderprogramms abrufbar.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Über Transferagenturen und -gesellschaften können Arbeitsplätze vermittelt werden. Das Land unterstützt dies über einen finanziellen Zuschuss. Damit ein Beschäftigter als förderfähig gilt, muss dieser der Arbeitslosigkeit ausgesetzt sein oder bei der Transfergesellschaft an einer Profiling-Maßnahme teilgenommen haben.

Die Förderung der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B) ist komplementär zu der bestehenden Förderung der Bundesagentur für Arbeit zu verstehen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung umfasst einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 5.736 Euro pro Monat und Beratungsfachkraft bzw. 5.280 Euro pro Monat und Personalstelle für begleitende Tätigkeiten. Die Förderdauer beträgt in der Regel zwölf Monate.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Im ersten Schritt führt die G.I.B. in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und der Regionalagentur ein Gespräch über die bisherige Planung des Beschäftigtentransfers. Bei der Regionalagentur wird anschließend der Antrag gestellt. Die Bewilligung der Förderung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Ein Projektplan muss bei der G.I.B. mindestens vier Wochen vor Maßnahmenbeginn vorgelegt werden. Während der Förderung wird ein Auswertungsgespräch und anschließend ein Abschlussbericht geführt.

Weitere Informationen zum Antrag werden im Merkblatt des Programms gegeben.

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