Betriebliche Weiterbildung in Baden-Württemberg

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird, soll Unternehmen bei Investitionen in Wachstum und Beschäftigung unterstützen. In diesem Sinne wird ein Beitrag dazu geleistet, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sicherzustellen.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Welche Unternehmen können gefördert werden?
Zielgruppe sind Mitarbeiter/innen bzw. Betriebsangehörige von Betrieben in Baden Württemberg, die an einer einzelbetriebliche Anpassungsfortbildung teilnehmen.
Fachkurse zur einzelbetrieblichen Weiterbildung können ausschließlich von Betrieben in Baden-Württemberg für ihre Mitarbeiter/innen bzw. Betriebsangehörigen gebucht 6 werden. Förderfähig sind Betriebe, die den maximalen Betrag für De-mimimis-Beihilfen zum Zeitpunkt der Abgabe der De-minimis-Erklärung nicht überschreiten (siehe Ziffer 5, Beihilferechtliche Einordnung und Verpflichtungen des Weiterbildungsträgers).
Geschult werden können auch Gruppen eines Betriebes wie bspw. Servicemitarbeiter/innen, Auszubildende, Vertriebsmitarbeiter/innen, Personalverantwortliche etc. Nicht alle Teilnehmer/innen einer betrieblichen Weiterbildung müssen an sämtlichen Inhalten einer Schulung vollständig teilnehmen. Es ist zulässig, dass einzelne Betriebsangehörige bzw. Mitarbeitergruppen ausschließlich an den für sie besonders geeigneten Schulungseinheiten teilnehmen.
Was ist Inhalt des Programms?
Förderfähig sind Präsenzformate und digitale Formate sowie Kombinationen hiervon (Blended Learning). Alle Lernformate erfordern den Einsatz realer Dozentinnen/Dozenten während der kompletten Schulung. Gruppenarbeit unter der Anleitung/Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten zählt zu den Unterrichtseinheiten und ist auch im Rahmen eines digitalen Formates zulässig.
Wie hoch ist die Förderquote?
Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Kursgebühren. Soweit weitere Vergünstigungen gewährt werden, wie zum Beispiel Preisnachlässe für Frühbucher-, Mitglieder- und Treuerabatte müssen diese Vergünstigungen vor der Berechnung des Zuschusses abgezogen sein. Sie verringern somit die zuschussfähige Kursgebühr. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Die nicht über den Zuschuss gedeckten Kursgebühren sind von den Betrieben oder sonstigen Dritten zu finanzieren.
Wie erfolgt die Buchung eines Weiterbildungskurses?
Weiterbildungsinstitute sind die direkten Zuwendungsempfänger der Fördermittel und bieten Kurse für Betriebe an. Interessierte Betriebe melden ihren Bedarf bei den Weiterbildungsinstituten an. Über die Webseite Weiterbildung in Baden-Württemberg (fortbildung-bw.de) können Betriebe geeignete Institute suchen.
Quelle: ESF-BW