Eingliederungszuschuss

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Durch den Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit können Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie offene Stellen mit Bewerberinnen und Bewerbern, die arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen, besetzen.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Welche Unternehmen können gefördert werden?
Die Förderung richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und somit auch an KMU.
Was ist Inhalt des Programms?
KMU können nicht immer einen Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie offenen Stellen mit Arbeitslosen oder arbeitsuchenden Bewerbern besetzen. Es müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Eine Förderung ist dann möglich, wenn...
- bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zunächst eine geringere Arbeitsleistung als üblich zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit erforderlich ist.
- der Eingliederungszuschuss die Chancen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers verbessert, dauerhaft eine Beschäftigung aufzunehmen.
- die Vermittlung in eine ungeförderte Beschäftigung aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen gesundheitlicher Einschränkungen, längerer oder häufigerer Zeiten der Arbeitslosigkeit) erschwert ist.
Ob eine Förderung zustande kommt, wird von dem zuständigen Jobcenter entschieden. Wenn ein neuer Zuschuss gestattet wird, muss die beschäftigte Person auch nach dem Ende der Förderungshilfe eine bestimmte Zeit weiterbeschäftigt werden. Diese sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht in der Regel der Förderdauer, höchstens 12 Monate. Im besten Fall entsteht ein langfristiges Arbeitsverhältnis. Wenn das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit ohne wichtigen Grund beendet wurde, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss kann maximal für 12 Monate gezahlt werden und umfasst maximal 50 Prozent des Arbeitsentgeltes. Für bestimmte Personengruppen können auch höhere Zuschüsse gezahlt werden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, liegt die maximale Förderdauer bei 36 Monaten. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen kann die Förderung bis zu 24 Monaten und maximal 70 des Arbeitsentgeltes genehmigt werden. Der Zuschuss verringert sich jedoch nach 12 Monaten um 10 Prozent. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen kann die Förderdauer bis zu 60 Monaten und bei über 55. Jährigen sogar bis 96 Monate verlängert werden. Nach 24 Monaten verringert sich der Zuschuss dann jährlich um 10 Prozent.
Wie erfolgt eine Antragsstellung?
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages gestellt werden. Über den Online-Fragebogen übermitteln die Unternehmen Angaben zum Unternehmen und dem zukünftigen Beschäftigungsverhältnis. Daraufhin stellt die Bundesagentur für Arbeit einen Zugang zum Online-Antrag zur Verfügung. Er kann dann digital übermittelt werden.
Weitere Informationen zum Eingliederungszuschuss finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.