22.09.2022Nachricht

EuGH-Urteil: Urlaubstage verfallen nicht automatisch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte mit einem Urteil einen Rechtstreit zwischen einer Bilanzbuchhalterin und ihrem Arbeitgeber klar, dass der Anspruch auf Urlaubstage eines Arbeitnehmers nicht zwangsläufig nach drei Jahren verfallen muss. Der EuGH stellte klar, dass der Arbeitgeber dazu die Verjährungsfrist individuell an die betroffenen Arbeitnehmer schriftlich kommunizieren muss, damit die Frist anlaufen kann. Erst wenn dies geschieht, kann die Verjährungsfrist beginnen.

Weitere Informationen:

Urlaubsanträge verfallen nicht automatisch nach drei Jahren (spiegel.de)

Urlaubsanspruch verjährt nicht zwingend (zeit.de)

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