FAQ zu Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb
Auch nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Infektionsgeschehen zu beobachten und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist mit Wirkung des 25. Mai 2022 außer Kraft getreten.
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), bestand aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens kein Anlass, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai hinaus zu verlängern. Arbeitgeber sind jedoch weiterhin entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung stetig an das Infektionsgeschehen anzupassen und daraus entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten.
Das BMAS beantwortet in einem FAQ häufig gestellte Fragen und führt darin Empfehlungen für betriebliche Infektionsschutzmaßnahmen sowie Hinweise zu deren Umsetzung auf.
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