Flexibilisierung der Arbeitszeit
Kurz zusammengefasst
Die Große Koalition hat einen Reformbedarf des Arbeitszeitgesetzes festgestellt. In Zukunft sollen Arbeitszeiten in Anlehnung an die EU-Arbeitszeitrechtlinie flexibler gestaltet werden können.
Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.
Die Ereignisse im Detail
Worum geht es?
Die Bundesregierung plant, das Arbeitszeitgesetz an die moderne Arbeitswelt anzupassen. Kernpunkt der geplanten Änderung ist eine Tariföffnungsklausel, die vom Tarifvertrag abweichende Regelungen der Arbeitszeit ermöglichen soll. Aufgrund des EU-Rechts hat der Bund die Möglichkeit, das Arbeitszeitgesetz neu auszulegen und bestehende Spielräume zu nutzen. Konkret soll - anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit - in Zukunft eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten.
Umsetzung und nächste Schritte
Der Bundestag muss nach dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes vornehmen.
Warum relevant für den Mittelstand?
Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen etwa 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ist daher für alle mittelständischen Arbeitgeber relevant. Sie brauchen größere Spielräume bei der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten, um flexibel auf Kundenanforderungen reagieren zu können.
Die DMB-Bewertung
Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist sinnvoll und lange überfällig, denn das heutige Arbeitszeitgesetz stammt noch aus dem Jahr 1994. Eine Modernisierung schafft mehr Flexibilität - sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf schwankende Auslastungen zu reagieren und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit individuell einzuteilen. Die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgeschlagene Anpassung an eine wöchentliche Höchstarbeitszeit wird daher klar befürwortet - die Umsetzung lässt allerdings noch immer auf sich warten. Die vom EuGH geforderte Arbeitszeiterfassung muss bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes möglichst einfach und unbürokratisch umgesetzt werden.