01.10.2019Monitoring

Flexibilisierung der Arbeitszeit

Kurz zusammengefasst

Die Große Koalition hat einen Reformbedarf des Arbeitszeitgesetzes festgestellt. In Zukunft sollen Arbeitszeiten in Anlehnung an die EU-Arbeitszeitrechtlinie flexibler gestaltet werden können.

Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.

 


Die Ereignisse im Detail

01.10.2019 | Mittelstandsstrategie sieht wöchentliche Höchstarbeitszeit vor

In der von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgestellten Mittelstandsstrategie wird das derzeitige Arbeitszeitgesetz in der modernen Arbeitswelt als „nicht mehr zeitgemäß“ beschrieben. Im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitgeber soll die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.

14.05.2019 | EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestimmt in einem Urteil (C-55/18), dass die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann.

Diese Regelung soll dazu dienen, dass gesetzlich bestimmte Arbeitszeiten besser eingehalten werden. Der Bundestag ist nun aufgefordert, das Arbeitszeitgesetz entsprechend anzupassen.

15.03.2019 | Entschließungsantrag „Initiative Arbeitszeit“ scheitert bei Abstimmung im Bundesrat

Die NRW-Landesregierung versucht über eine Bundesratsinitiative die Bundesregierung zum Handeln zu zwingen und eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes vorzunehmen. Der Antrag "Arbeitszeiten an die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen" erhält bei der Abstimmung im Bundesrat allerdings nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

12.03.2018 | Reform des Arbeitszeitgesetzes steht im Koalitionsvertrag

Im Rahmen des Koalitionsvertrages einigen sich Union und SPD auf eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die insbesondere eine Tariföffnungsklausel beinhaltet. Dies soll der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes dienen und gleichzeitig erproben, wie Arbeit in Zukunft gestaltet werden kann.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

"Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden." (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 51)

Worum geht es?

Die Bundesregierung plant, das Arbeitszeitgesetz an die moderne Arbeitswelt anzupassen. Kernpunkt der geplanten Änderung ist eine Tariföffnungsklausel, die vom Tarifvertrag abweichende Regelungen der Arbeitszeit ermöglichen soll. Aufgrund des EU-Rechts hat der Bund die Möglichkeit, das Arbeitszeitgesetz neu auszulegen und bestehende Spielräume zu nutzen. Konkret soll - anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit - in Zukunft eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten.

Umsetzung und nächste Schritte

Der Bundestag muss nach dem Urteil des EuGH vom 14.05.2019 eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes vornehmen.

Warum relevant für den Mittelstand?

Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen etwa 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ist daher für alle mittelständischen Arbeitgeber relevant. Sie brauchen größere Spielräume bei der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten, um flexibel auf Kundenanforderungen reagieren zu können.

 

Die DMB-Bewertung

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Eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ist sinnvoll und lange überfällig, denn das heutige Arbeitszeitgesetz stammt noch aus dem Jahr 1994. Eine Modernisierung schafft mehr Flexibilität - sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte. Sie ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf schwankende Auslastungen zu reagieren und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit individuell einzuteilen. Die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgeschlagene Anpassung an eine wöchentliche Höchstarbeitszeit wird daher klar befürwortet - die Umsetzung lässt allerdings noch immer auf sich warten. Die vom EuGH geforderte Arbeitszeiterfassung muss bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes möglichst einfach und unbürokratisch umgesetzt werden.

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