01.11.2020FörderprogrammDMB+

Förderung von Personal in Thüringen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Um wettbewerbsfähig bleiben zu können, ist es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) häufig sinnvoll, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Allerdings stellen hohe Personalkosten die KMU oft vor Herausforderungen. Der Zuschuss des Förderprogramms Förderung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen kann Vorhaben in diesem Bereich erleichtern.

 

In Kürze

  • Antragsberechtigt sind KMU und Forschungseinrichtungen aus Thüringen.
  • Geförder wird die Gewinnung von zukünftigem Personal, u.a. für Forschung und Entwicklung, Marketing, Gestaltung, sowie
  • die Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in Thüringen liegen. Ferner können auch Forschungseinrichtungen gefördert werden.

Gefördert werden kann, wenn:

  • der*die Antragsteller*in die Betriebsstätte bzw. den Sitz in Thüringen hat.
  • das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird. Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist im Ausnahmefall möglich, aber gesondert zu beantragen und zu begründen. Sofern auf diesen Antrag die schriftliche Zustimmung der Thüringer Aufbaubank erteilt wird, darf auf eigenes Risiko schon vor der Entscheidung über die mögliche Förderung begonnen werden.
  • der Zuschuss mindestens 5.000 Euro beträgt.
  • keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

1. Thüringen-Stipendium
  • Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsunabhängigen Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule.
  • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.

Zur Förderung erfolgt die Bewertung nach folgendem System: siehe Datei Thüringen-Stipendium. Bitte beachten Sie, dass für eine Bewilligung mindestens 10 Punkte erreicht werden müssen.

Den Flyer zum Thüringen-Stipendium finden Sie hier.

2. Innovatives Personal
  • Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung.
  • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.

Zur Förderung erfolgt die Bewertung nach folgendem System: siehe Datei Innovatives Personal. Bitte beachten Sie, dass für eine Bewilligung mindestens 18 Punkte erreicht werden müssen.

Den Flyer zum Innovativen Personal finden Sie hier.

    3. Thüringen-Stipendium Plus

    Als Thüringen-Stipendium Plus wird die Kombination von Thüringen-Stipendium mit der Einstellung als Innovatives Personal bezeichnet.

    • Gefördert wird die Vergabe von Firmenstipendien an Doktorand*innen oder Studierende aller Fachrichtungen, vor allem der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule und die anschließend unbefristete Einstellung der Absolventin bzw. des Absolventen als FuE-Personal.
    • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.

    Zur Förderung erfolgt die Bewertung nach folgendem System: siehe Datei Thüringen-Stipendium Plus. Bitte beachten Sie, dass für eine Bewilligung mindestens 20 Punkte erreicht werden müssen.

    Den Flyer zum Thüringen-Stipendium Plus finden Sie hier.

    4. Entsendung von FuE-Personal
    • Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas.
    • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.

    Den Flyer zur Entsendung von FuE-Personal finden Sie hier.

    5. Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal
    • Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder aus einem Großunternehmen.
    • Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.

    Den Flyer zur Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal finden Sie hier.

     

    Wie hoch ist die Förderung?

    1. Thüringen-Stipendium

    Für die Vergabe von Thüringen-Stipendien wird eine Zuwendung als monatlicher Festbetrag von maximal 1.200 Euro bei Doktorand*innen und 600 Euro bei Studierenden eines Diplom-/ Bachelor- oder sich unmittelbar daran anschließenden Masterstudiums auf der Grundlage von Standardeinheitskosten gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate (Ausnahme bei Doktorand*innen: bis 36 Monate).

    2. Innovatives Personal

    Für die Einstellung des Innovativen Personals wird eine Zuwendung als monatlicher Festbetrag von maximal 1.500 Euro auf der Grundlage von Standardeinheitskosten gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Es werden nur Vollzeitstellen gefördert.

    3. Thüringen-Stipendium Plus

    In der ersten Förderphase wird die Vergabe eines Stipendiums nach den Bedingungen für das Thüringen-Stipendium gefördert. Unmittelbar nach Abschluss des Studiums wird dann die Einstellung des Absolventen als Innovatives Personal gefördert. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate.

    4. Entsendung von FuE-Personal

    Für die Entsendung von FuE-Personal wird eine Zuwendung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (lohnsteuerpflichtiges Bruttogehalt zzgl. des Pauschalsatzes für die Arbeitgeber*innenanteile zur Sozialversicherung i.H.v. 20,175 Prozent auf maximal den Wert der monatlichen Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung-Ost im jeweiligen Kalenderjahr). 
    Nicht förderfähig sind Umlagen für Krankenaufwendungen (U1), Mutterschaftsaufwendungen (U2) und zur Insolvenzgeldsicherung (U3).
    Die Entsendung kann als volle oder halbe Stelle erfolgen. Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre.

    5. Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal

    Für die Ausleihe von FuE-Personal wird eine Zuwendung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je Unternehmen und ausgeliehener Person gewährt (lohnsteuerpflichtiges Bruttogehalt zzgl. des Pauschalsatzes für die Arbeitgeber*innenanteile zur Sozialversicherung i.H.v. 20,175 Prozent auf maximal den Wert der monatlichen Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung-Ost im jeweiligen Kalenderjahr).
    Nicht förderfähig sind Umlagen für Krankenaufwendungen (U1), Mutterschaftsaufwendungen (U2) und zur Insolvenzgeldsicherung (U3).
    Die Förderdauer beträgt maximal 3 Jahre.

     

    Wie erfolgt eine Antragsstellung?

    Die Antragsstellung erfolgt Online-Portal TAB-Portal der Thüringer Aufbaubank.  

    Bei Fragen können sich die Unternehmen an die Ansprechpartner der Thüringer Aufbaubank wenden.

     

    Quelle: Aufbaubank Thüringen

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