03.12.2024Fachbeitrag

Inklusion im Arbeitsleben – Chancen nutzen, Barrieren abbauen

 

Heute, am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, steht die Frage im Mittelpunkt, wie Inklusion in der Arbeitswelt nachhaltig gefördert werden kann. Obwohl Inklusion ein Menschenrecht ist – verankert in der UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 – bleibt der Arbeitsmarkt für viele Menschen mit Behinderungen eine Herausforderung. Noch immer stoßen sie auf dem Arbeitsmarkt auf viele Barrieren. Sei es bei der Arbeitsplatzgestaltung, durch Vorurteile oder fehlende Unterstützung – dabei profitieren auch Unternehmen von einer vielfältigen und inklusiven Belegschaft.

Laut aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind rund 1,6 Millionen Menschen mit Behinderung nicht in den Arbeitsmarkt integriert. Nur etwa jedes dritte Unternehmen erfüllt die gesetzliche Vorgabe, Pflichtarbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Oft scheitert es an Unsicherheiten oder mangelnder Aufklärung. Dabei bietet Inklusion nicht nur soziale, sondern auch wirtschaftliche Vorteile – gerade angesichts des Fachkräftemangels.

Mit gezielten Maßnahmen können Unternehmen Vielfalt fördern und gleichzeitig vom Potenzial dieser oft übersehenen Talente profitieren. Sind Sie also bereit Inklusion neu zu denken?

Was sind die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Mit der Einführung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts gelten seit dem 01. Januar 2024 neue Regelungen. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen die Möglichkeit einer Beschäftigung zu bieten. So sollen zudem mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit gehalten sowie Menschen mit Schwerbehinderungen besser unterstützt werden.

Das sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes:

  1. Höhere Ausgleichsabgabe für Pflichtverletzungen: Arbeitgeber, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen, müssen künftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen. Kleinere Arbeitgeber profitieren weiterhin von Sonderregelungen.
    • Bei einer Ausgleichsabgabe handelt es sich um einen zu zahlenden Betrag von Arbeitgebern, die nicht wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze (mind. 20) mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Einnahmen werden zur Förderung der Beschäftigung dieser Gruppe verwendet.
  2. Attraktiveres Budget für Arbeit: Bei dem Budget für Arbeit handelt es sich um ein Förderinstrument, dass Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert, etwa durch dauerhafte Lohnkostenzuschüsse als Alternative zur Beschäftigung in Werkstätten.
    • Durch das Gesetz wird die Begrenzung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit aufgehoben. So kann die Attraktivität für Arbeitgeber erhöht werden, Menschen mit Behinderungen einzustellen.

Was bedeutet Inklusion neu denken wirklich?

Inklusion geht über einen barrierefreien Zugang hinaus. Es bedeutet, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies erfordert Offenheit, Integration und den Abbau von Vorurteilen.

Inklusion verlangt mehr als technische Lösungen: Arbeitsplätze müssen nicht nur zugänglich, sondern auch individuell an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasst sein. Dazu gehört, flexible Arbeitsmodelle anzubieten und Unterstützung durch technische Hilfsmittel oder Weiterbildungsangebote bereitzustellen.

Ein kultureller Wandel in Unternehmen ist entscheidend: Führungskräfte und Teams müssen sensibilisiert werden, um Vorurteile abzubauen und Vielfalt als Bereicherung zu verstehen. Fehleinschätzungen sowie Unsicherheiten über die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen lassen sich oft durch direkte Gespräche, Probebeschäftigungen oder gezielte Schulungen überwinden.

Inklusion bietet zudem zahlreiche Vorteile: Unternehmen, die Vielfalt leben, profitieren von einem größeren Talentpool, fördern Innovation durch unterschiedliche Perspektiven und leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe. Zudem stärkt eine inklusionsfreundliche Unternehmenskultur die Attraktivität des Arbeitgebers und unterstützt nachhaltiges Wachstum.

Diese 5 Tipps helfen dabei, ihr Unternehmen inklusiver zu gestalten:

  1. Offene Unternehmenskultur fördern: Eine Atmosphäre schaffen, in der Vielfalt wertgeschätzt und gefördert wird.
  2. Vorurteile abbauen: Aufklärung und Sensibilisierung helfen, Unsicherheiten im Umgang mit Menschen mit Behinderung zu reduzieren.
  3. Unterstützungsangebote nutzen: Förderungen der Bundesagentur für Arbeit, wie Eingliederungszuschüsse und technische Hilfsmittel erleichtern die Integration in das Unternehmen.
  4. Barrierefreie Arbeitsplätze schaffen: Bauliche und technische Barrierefreiheit ermöglichen gleichberechtigte Teilhabe.
  5. Inklusionsbeauftragte einbinden: Inklusions- und Schwerbehindertenvertretungen als wichtige Ansprechpersonen für Teilhabe und Inklusion etablieren.

Welche unterstützenden Maßnahmen bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA)?

Die BA bietet Unternehmen umfangreiche Hilfe bei der Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen. Dazu gehört der sogenannte Arbeitgeberservice. Dort können Unternehmen verschiedene Beratungen in Anspruch nehmen, erhalten praktische Tipps und werden bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf Wunsch langfristig begleitet.

Folgende finanziellen Förderungen können darüber hinaus wahrgenommen werden:

  • Probebeschäftigung
    • Sie ermöglicht Menschen mit Behinderungen, ihre Fähigkeiten im Arbeitsalltag zu zeigen und sich als potenzielle Arbeitskräfte zu empfehlen. Arbeitgeber erhalten dabei die Chance, die Eignung der Person für den Betrieb zu prüfen. Die Personalkosten können von der BA oder dem Jobcenter übernommen werden.
  • Eingliederungszuschuss
    • Unternehmen können einen Eingliederungszuschuss beantragen, wenn sie Stellen mit Menschen mit Behinderungen besetzen, die arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen.
  • Zuschüsse zur Weiterbildung
    • Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen eine betriebliche Aus- oder Weiterbildung anbieten, können von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder zum Arbeitsentgelt erhalten.

Vielfalt als Erfolgsfaktor: Warum Inklusion der Schlüssel zur Zukunft ist

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels bleibt wertvolles Potenzial ungenutzt, wenn Menschen mit Behinderung keine Chance bekommen. Vielfalt in Teams schafft nicht nur unterschiedliche Perspektiven, sondern fördert auch kreatives Denken, steigert die Problemlösungsfähigkeit und treibt Innovation voran. Sie ermöglicht es, individuelle Stärken zu nutzen und auf die Bedürfnisse vielfältiger Zielgruppen besser einzugehen. Unternehmen, die heute in Inklusion investieren, gewinnen nicht nur motivierte Fachkräfte, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zu einer gerechteren und zukunftsfähigen Arbeitswelt. Inklusion bedeutet, Potenziale zu erkennen und zu nutzen – für Menschen und Unternehmen gleichermaßen. Wer Barrieren abbaut und Vielfalt fördert, stärkt nicht nur die eigene Wettbewerbsfähigkeit, sondern trägt auch zur gesellschaftlichen Teilhabe bei.

Mehr zu diesen Themen