01.10.2020FörderprogrammDMB+

Berliner Innovationsfachkräfte

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Um innovative Projekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) voranzubringen, bedarf es eines breiten Knowhows durch hochqualifizierte Mitarbeiter. Über die Investitionsbank Berlin (IBB) werden entsprechende Vorhaben unterstützt, indem die Einstellung von sogenannten Innovationsfachkräfte bezuschusst werden.

 

In Kürze

  • Förderung von KMU aus Berlin, indem die Einstellung von Mitarbeitern mit Hochschulabschluss anteilig finanziert wird.
  • Zuschuss von bis zu 50 Prozent auf das Bruttogehalt, maximale Förderhöhe von 20.000 Euro.
  • Für erste Informationen und Hilfe bei der Antragsstellung können sich Unternehmen an einen Ansprechpartner der IBB wenden.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Einen Antrag auf Förderung können Unternehmen stellen, die aufgrund einer Beschäftigtenzahl von unter 250 und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro als KMU einzuordnen sind. Zudem sollte das antragsstellende Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht, einen Technologiebezug und eigenständige Entwicklungsarbeiten vorweisen können. Die Betriebsstätte muss in Berlin liegen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Mit dem Programm der IBB sollen innovative und technologieorientierte Projekte von KMU gefördert werden. Konkret wird die Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeitern mit Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss – sogenannten Innovationsfachkräften – bezuschusst. Damit soll explizit kein bestehender Mitarbeiter ersetzt werden, sondern ein zusätzlicher Arbeitsplatz für die Projekte im Unternehmen geschaffen werden. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen können in der Richtlinie des Programms abgerufen werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuschüsse umfassen bis zu 50 Prozent des Bruttogehalts einer Innovationsfachkraft. Der maximale förderfähige Betrag liegt bei 40.000 Euro, sodass sich eine maximale Förderhöhe von 20.000 Euro ergibt. Es können bis zu zwei Innovationsfachkräfte über einen Zeitraum von jeweils zwölf Monaten gleichzeitig gefördert werden.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Zur Orientierung können sich interessierte Unternehmen an einen der Ansprechpartner der IBB wenden. Die Antragsstellung zur Förderung erfolgt über die Registrierung und Einreichung der Unterlagen auf dem Online-Portal der IBB. Alternativ kann ein papiergebundener Antrag postalisch bei der IBB eingereicht werden. Um die Förderung zu erhalten ist es notwendig, dass der Antrag vor Abschluss des Beschäftigungsvertrags der Innovationsfachkraft bei der IBB eingeht.

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