01.10.2020FörderprogrammDMB+

Innovationsassistent in Schleswig-Holstein

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Um die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken und gleichzeitig den Fachkräftegewinn zu fördern, unterstützt das "Landesprogramm Wirtschaft" des Landes Schleswig-Holstein die Einstellung von Hochschulabsolventen – sogenannten Innovationsassistenten.

 

In Kürze

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsberechtigt sind junge Kleinstunternehmen und junge kleine Unternehmen. Unter diese Kategorie fallen solche Unternehmen, die weniger als 50 Beschäftigte anstellen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal zehn Millionen Euro aufweisen. Um antragsberechtigt zu sein, darf das Unternehmen weniger als fünf Jahre am Markt tätig gewesen sein.

Zudem muss der Sitz oder die Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Über die Einstellung von hochqualifizierten Nachwuchskräften soll der Wissenstransfer zu KMU mithilfe des staatlichen Förderprogramms unterstützt werden. Die Förderung umfasst einen anteiligen Zuschuss auf das Gehalt der einzustellenden Fachkraft. Die Einstellung der Arbeitskraft soll dem Innovationscharakter des Unternehmens dienen wie z.B. der Entwicklung eines neuen Produkts.

Weitere Anforderungen an die Einstellung und das Beschäftigungsverhältnis können in den Richtlinien des Programms nachgelesen werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung umfasst einen Zuschuss von 50 Prozent auf förderfähige monatliche Ausgaben von 2.000 Euro. Damit werden pauschal 1.000 Euro pro Monat für einen Innovationsassistenten in Vollzeit gezahlt. Mit dem Förderprogramm können Unternehmen bis zu 24.000 Euro im Förderzeitraum von bis zu zwei Jahren erhalten. Wenn es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, reduziert sich der monatliche Zuschuss entsprechend.

Es können bis zu zwei Einstellungen pro Unternehmen gefördert werden.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Der Antrag auf Förderung muss postalisch bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WT.SH) eingehen. Dort wird der Antrag geprüft. Bei Bewilligung erhält der Antragssteller einen Zuwendungsbescheid. Es gilt zu beachten, dass der Arbeitsvertrag mit dem Innovationsassistenten erst nach der Antragsstellung geschlossen werden darf.

Auf der Internetseite der WT.SH werden interessierte Unternehmen Schritt für Schritt durch die Antragsstellung begleitet.

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