Innovationsfachkräfte in Brandenburg
Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Zur Sicherstellung von Innovation und Wachstum benötigen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) qualifizierten Nachwuchs. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fördert über die Investitionsbank Brandenburg (ILB) die Einstellung von innovativen Fachkräften.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Welche Unternehmen können gefördert werden?
Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Die Betriebsstätte muss in Brandenburg liegen.
Was ist Inhalt des Programms?
Über die Einstellung von hochqualifizierten Nachwuchskräften wird der Wissenstransfer zu KMU mithilfe des staatlichen Förderprogramms unterstützt. Die Einstellung der Arbeitskraft soll dem Innovationscharakter des Unternehmens dienen, wie z.B. durch die Entwicklung eines innovativen Produkts. Die Förderung umfasst einen anteiligen Zuschuss auf das Gehalt der einzustellenden Fachkraft.
Als förderfähige Innovationsfachkraft gilt entweder ein in Teilzeit arbeitender Werkstudierender oder ein sogenannter Innovationsassistent: ein Absolvent einer staatlich anerkannten Hochschule.
Weitere Anforderungen zur Förderung von Werkstudierenden und Innovationsassistenten können auf der Internetseite des Programms nachgelesen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Einordnung in die entsprechende Förderstufe. Die Aufschlüsselung der Förderstufen – verknüpft mit der gesamtzulässigen Wochenarbeitszeit – kann in der Richtlinie nachgelesen werden.
Je nach Anstellungsverhältnis können bis zu 75 Prozent (Werkstudierende) oder bis zu 60 Prozent (Innovationsassistent) der förderfähigen Gesamtausgaben bezuschusst werden. In Abhängigkeit der Förderstufe liegt der Förderbetrag bei Werkstudierenden zwischen 525 Euro und 705 Euro pro Monat und bei Innovationsassistenten zwischen 820 Euro und 1.560 Euro pro Monat. Der Förderzeitraum ist beschränkt auf sechs bis zwölf Monate bzw. zwölf bis 24 Monate.
Zur Veranschaulichung dient ein Beispiel im Merkblatt, in welchem der Förderbetrag von Unternehmen ermittelt wird.
Wie erfolgt eine Antragsstellung?
Bei der ILB werden Fragen rund um die Antragsstellung am Infotelefon der ILB beantwortet. Interessierte Unternehmen können den Antrag für die Förderung im ILB-Kundenportal stellen. Ein Benutzerleitfaden unterstützt bei der Orientierung im ILB-Kundenportal.
Nach Antragsstellung erhält der Bewerber eine Eingangsbestätigung. Wenn mehr als eine Förderung beantragt wird, so gilt es diese in einem separaten Antrag zu stellen. Erst nach Antragsstellung kann die Arbeitskraft eingestellt werden.