01.10.2020FörderprogrammDMB+

Landeszuschuss in Berlin

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Die zgs consult GmbH koordiniert als Dienstleistungsunternehmen das öffentliche Förderprogramm Landeszuschuss für KMU. Das Programm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, neue Mitarbeiter einzustellen. Gleichzeitig wird laut Förderanbieter der Zugang zum Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer erleichtert.

 

In Kürze

  • Zuschuss für KMU aus Berlin zur Finanzierung eines neu eingestellten Mitarbeiters.
  • Förderhöhe bis zu 12.000 Euro, je nach Vertragsdauer und Lohn.
  • Das zgs-Beraterteam ist die erste Anlaufstelle für interessierte Unternehmen.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsstellende Unternehmen sind kleine und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. In den vorangegangen sechs Monaten darf keine betriebsbedingte Kündigung in der zu fördernden Abteilung vorgekommen sein bzw. eine Ablehnung der Übernahme eines Auszubildenden. Ferner muss sich die Betriebsstätte des Unternehmens in Berlin befinden.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Der Landeszuschuss für KMU ermöglicht eine Anteilsfinanzierung des neu einzustellenden Mitarbeiters, indem ein Teil der Lohnkosten übernommen werden.

Pro Woche beträgt die Mindestarbeitszeit 35 Stunden. Der Förderzeitraum ist beschränkt auf zwölf bis 30 Monate. Die einzustellende Person muss zuvor als Arbeitsloser, Aufstocker oder Maßnahmeteilnehmender aus Berlin eingeordnet werden können.

Weitere Förderbedingungen sind auf der Internetseite des Programms abrufbar.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die finanzielle Förderung beträgt 2.500 bis 12.000 Euro. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Vertragsdauer sowie dem Bruttoarbeitslohn, wobei die Höhe des Gehalts mit dem jeweils aktuellen Mindestlohn bemessen wird. Eine genaue Übersicht der Ausgestaltung des Landeszuschusses findet sich im Merkblatt des Programms.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Für interessierte Unternehmen wird vom zgs-Beraterteam ein Beratungsgespräch angeboten. Der Termin wird per Formular auf der Internetseite des Förderprogramms beantragt. In Kooperation mit dem zgs-Beraterteam erfolgt die Antragsstellung.

Die Anträge müssen vor Arbeitsbeginn des einzustellenden Mitarbeiters gestellt werden. Innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung erhalten die Unternehmen in der Regel Rückmeldung über die Bewilligung der Förderung.

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