30.11.2020Monitoring

Mobile Arbeit-Gesetz

Kurz zusammengefasst

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will ein „Mobile Arbeit-Gesetz“ verabschieden, um einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit zu schaffen und die Rechte von Arbeitnehmern zu stärken.

Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.

 


Die Ereignisse im Detail

30.11.2020 | Bundesarbeitsministerium legt angepassten Referentenentwurf vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales startet einen zweiten Anlauf und legt einen angepassten Referentenentwurf vor. Dieser enthält folgende Punkte:
 

Erörterungs- und Begründungspflicht:

Anders als im ersten Entwurf ist nun anstelle eines gesetzlichen Anspruchs auf mobile Arbeit nur noch eine Erörterungs- und Begründungspflicht des Arbeitgebers vorgesehen. Heißt konkret: Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, einen Wunsch nach regelmäßiger mobiler Arbeit mit ihrem Arbeitgeber zu erörtern.

Beschäftigte, die regelmäßig mobil arbeiten möchten, müssen ihrem Arbeitgeber dabei Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der mobilen Arbeit spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen. Lehnt der Arbeitgeber den Wunsch auf mobile Arbeit ab, muss er dies spätestens nach zwei Monaten schriftlich begründen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, tritt eine gesetzliche Fiktion ein und die mobile Arbeit gilt entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers für maximal sechs Monaten als vereinbart.


Zeiterfassung:

Die Vereinbarung von mobiler Arbeit soll nach den Plänen des Referentenentwurfs zu einer umfassenden Zeiterfassungspflicht für den Arbeitgeber führen. Dieser soll nun verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu erfassen und für die Dauer von zwei Jahren aufzubewahren. Die Zeiterfassung soll sich dabei auf die gesamte Arbeitszeit des Arbeitnehmers erstrecken – unabhängig davon, ob er im Betrieb oder mobil arbeitet. Wie die Arbeitszeiterfassung umgesetzt wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Er soll zudem die Möglichkeit bekommen, die Zeiterfassung auf den Arbeitnehmer zu übertragen, wenngleich er weiterhin die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfassung und Aufbewahrung trägt.

 

Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung:

Bestehende Versicherungslücken beim Unfallversicherungsschutz sollen durch den Gesetzentwurf geschlossen werden. Dafür sollen Versicherungsregelungen vereinheitlicht werden, damit im Home-Office oder an einem anderen Arbeitsort für Beschäftigte derselbe Versicherungsschutz besteht wie in der Betriebsstätte. Darüber hinaus soll der Weg, den Arbeitnehmer in mobiler Arbeit zurücklegen, um ihre Kinder zu Betreuungseinrichtungen zu bringen und wieder abzuholen, in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen werden. Insgesamt soll so eine Gleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern im Betrieb und Arbeitnehmer, die mobil arbeiten, erreicht werden.

05.10.2020 | Bundesarbeitsministerium legt ersten Referentenentwurf für ein „Mobile Arbeit-Gesetz“ vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt einen ersten Referentenentwurf für ein „Mobile Arbeit-Gesetz“ vor. Anstoß für die gesetzliche Regelung ist unter anderem die stark gestiegene Anzahl von Beschäftigten, die aufgrund der Corona-Pandemie im Home-Office arbeiten. Der Gesetzentwurf sieht ein „Recht auf Home-Office“ vor. Alle Arbeitnehmer sollen einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich 24 Tage Home-Office bzw. mobile Arbeit bekommen. Für die Zeit im Home-Office soll das Gesetz zudem eine digitale Arbeitszeiterfassung zur Pflicht machen. Weiterhin sollen bestehende Versicherungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung geschlossen werden.

Der Gesetzentwurf stößt jedoch auf Widerstand innerhalb der Regierungskoalition und wird vom Bundeskanzleramt blockiert. Mit Verweis auf den Koalitionsvertrag, in dem nur ein Auskunftsrecht des Arbeitnehmers bei Ablehnung von mobiler Arbeit aber kein verbindlicher Rechtsanspruch vereinbart wurde, lehnt das Kanzleramt eine weitere Abstimmung des Entwurfs unter den Ministerien ab.

12.03.2018 | Koalitionsvertrag sieht Schaffung eines Rechtsrahmens für mobile Arbeit vor

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht eine Förderung von mobiler Arbeit und die Schaffung eines entsprechenden rechtlichen Rahmens vor. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit oder Home-Office ist allerdings nicht geplant.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen". (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 40).

Worum geht es?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte Beschäftigten mehr Möglichkeiten zur mobilen Arbeit eröffnen und ihre Rechte stärken. Mobile Arbeit bezeichnet dabei eine Form der Arbeit, bei der Arbeitnehmer ihre Tätigkeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte ausüben. Dies kann etwa die eigene Wohnung (Home-Office) aber auch ein anderer Ort sein.

Der Gesetzentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll Arbeitgeber dazu verpflichten, den Wunsch von Beschäftigten nach mobiler Arbeit mit ihnen zu erörtern und eine ablehnende Entscheidung schriftlich zu begründen. Weitere Regelungen sehen Änderungen bei der Arbeitszeiterfassung und dem Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung vor.

Umsetzung und nächste Schritte

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung zwischen verschiedenen Bundesministerien. Anschließend muss er vom Bundeskabinett beschlossen und vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Warum relevant für den Mittelstand?

Die Regelungen des Gesetzentwurfs gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und betreffen daher potenziell auch alle kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Die DMB-Bewertung

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Der aktuelle Referentenentwurf ist überwiegend negativ zu bewerten. Inmitten einer der schwersten wirtschaftlichen Krisen seit Bestehen der Bundesrepublik sind weitere staatliche Regulierungen im Personalbereich eine unnötige zusätzliche Belastung, die die Flexibilität von kleine und mittelständischen Unternehmen einschränken.

Zahlreiche KMU haben in der Krise bereits reagiert und ermöglichen ihren Beschäftigten mobiles Arbeiten. Arbeitgeber können jedoch am besten individuell entscheiden, wann und wo solche Arbeitsmodelle möglich und betrieblich sinnvoll sind. Erörterungs- und Begründungspflichten greifen in die unternehmerische Freiheit des Mittelstandes und schaffen bei ablehnenden Entscheidungen zusätzliche Bürokratie für Arbeitgeber. Gerade für kleine und mittlere Betriebe bedeutet das eine noch höhere administrative Belastung. Sinnvoll ist es hingegen, bestehende Lücken beim Versicherungsschutz zu schließen, um eine Gleichbehandlung von Beschäftigten im Betrieb und im Home-Office zu gewährleisten und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts greift der Gesetzentwurf erst gar nicht auf, obwohl es hier dringend Änderungen braucht, um einen modernen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit zu schaffen.

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