Mobile Arbeit-Gesetz
Kurz zusammengefasst
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will ein „Mobile Arbeit-Gesetz“ verabschieden, um einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit zu schaffen und die Rechte von Arbeitnehmern zu stärken.
Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.
Die Ereignisse im Detail
Worum geht es?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte Beschäftigten mehr Möglichkeiten zur mobilen Arbeit eröffnen und ihre Rechte stärken. Mobile Arbeit bezeichnet dabei eine Form der Arbeit, bei der Arbeitnehmer ihre Tätigkeit von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte ausüben. Dies kann etwa die eigene Wohnung (Home-Office) aber auch ein anderer Ort sein.
Der Gesetzentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll Arbeitgeber dazu verpflichten, den Wunsch von Beschäftigten nach mobiler Arbeit mit ihnen zu erörtern und eine ablehnende Entscheidung schriftlich zu begründen. Weitere Regelungen sehen Änderungen bei der Arbeitszeiterfassung und dem Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung vor.
Umsetzung und nächste Schritte
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung zwischen verschiedenen Bundesministerien. Anschließend muss er vom Bundeskabinett beschlossen und vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Warum relevant für den Mittelstand?
Die Regelungen des Gesetzentwurfs gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und betreffen daher potenziell auch alle kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Die DMB-Bewertung
Der aktuelle Referentenentwurf ist überwiegend negativ zu bewerten. Inmitten einer der schwersten wirtschaftlichen Krisen seit Bestehen der Bundesrepublik sind weitere staatliche Regulierungen im Personalbereich eine unnötige zusätzliche Belastung, die die Flexibilität von kleine und mittelständischen Unternehmen einschränken.
Zahlreiche KMU haben in der Krise bereits reagiert und ermöglichen ihren Beschäftigten mobiles Arbeiten. Arbeitgeber können jedoch am besten individuell entscheiden, wann und wo solche Arbeitsmodelle möglich und betrieblich sinnvoll sind. Erörterungs- und Begründungspflichten greifen in die unternehmerische Freiheit des Mittelstandes und schaffen bei ablehnenden Entscheidungen zusätzliche Bürokratie für Arbeitgeber. Gerade für kleine und mittlere Betriebe bedeutet das eine noch höhere administrative Belastung. Sinnvoll ist es hingegen, bestehende Lücken beim Versicherungsschutz zu schließen, um eine Gleichbehandlung von Beschäftigten im Betrieb und im Home-Office zu gewährleisten und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts greift der Gesetzentwurf erst gar nicht auf, obwohl es hier dringend Änderungen braucht, um einen modernen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit zu schaffen.