Neue Chancen für Langzeitarbeitslose und Unternehmen

Teilhabechancengesetz: Erfolgsmodell für Langzeitarbeitslose und Arbeitgeber
„Das Teilhabechancengesetz ermöglicht nicht nur Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern bietet Arbeitgebern auch die Chance, Mitarbeiter ohne finanzielles Risiko einzustellen.“
Mit dem Teilhabechancengesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, wurden wichtige Impulse gesetzt, um Langzeitarbeitslosen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen und sie in ungeförderte Anschlussbeschäftigungen zu führen. Fünf Jahre nach Einführung zeigen aktuelle Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ein positives Zwischenfazit: Die Ziele, arbeitsmarktfernen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und deren Beschäftigungsfähigkeit zu fördern, wurden größtenteils erreicht.
KMU profitieren vom Teilhabechancengesetz
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Förderinstrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“. Ohne diese Unterstützung würden sie von der Einstellung Langzeitarbeitsloser aus finanziellen Gründen absehen. Die Einstiegsbarrieren und das Risiko, in eine Person zu investieren, die möglicherweise langfristig den Anforderungen nicht gerecht wird, wären zu hoch. Durch die Lohnkostenzuschüsse wird das finanzielle Risiko für Unternehmen deutlich reduziert. Daher ist es besonders wichtig, KMU in Zeiten des Fachkräftemangels auf die Chancen des Teilhabechancengesetzes aufmerksam zu machen.
Ansatzpunkte für Verbesserungen
Gleichzeitig zeigt die IAB-Evaluation, dass in bestimmten Bereichen Verbesserungsbedarf besteht. Insbesondere die Unterrepräsentation von Frauen und Personen ohne Berufsabschluss in den Förderprogrammen stellt eine Herausforderung dar, der stärker entgegengewirkt werden muss. Zudem bedarf es einer Optimierung der beschäftigungsbegleitenden Beratung von Geförderten. Diese sollte bereits in der Anbahnungsphase beginnen und durchgängig während der Beschäftigung gewährleistet werden, um einen langfristigen Erfolg zu sichern. Ein besonderes Augenmerk sollte zudem auf den Übergang in ungeförderte Anschlussbeschäftigungen gelegt werden, um eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Fazit: Fortführung mit gezielter Weiterentwicklung wünschenswert
Insgesamt verdeutlichen die bisherigen Ergebnisse des IAB, dass das Teilhabechancengesetz ein unverzichtbares Instrument bleibt, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Angesichts der anhaltenden Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug sind solche Förderangebote auch in Zukunft von entscheidender Bedeutung. Der DMB spricht sich daher klar für eine Fortführung und gezielte Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes aus, um allen Betroffenen eine faire Chance auf Teilhabe und Beschäftigung zu ermöglichen. Auch für Arbeitgeber bietet das Gesetz eine wichtige Unterstützung, um ihre Personalbedarfe in Zeiten des Fachkräftemangels zu decken und gleichzeitig soziale Verantwortung zu übernehmen.