01.07.2022FörderprogrammDMB+

Potentialberatung in Nordrhein-Westfalen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit der ESF-Förderrichtlinie wird ein umfassendes Programm zur Förderung von Arbeit und Bildung umgesetzt, welches aus den finanziellen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) schöpft. Das Förderprogramm der Potentialberatung soll dazu beitragen, dass Unternehmen konkurrenzfähig bleiben und Potentiale in Betrieben besser genutzt werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Unternehmen als juristische und natürliche Personen. Ferner sind Personengesellschaften antragsberechtigt. Die Arbeitsstätte muss in jedem Fall in Nordrhein-Westfalen (NRW) liegen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um einen Zuschuss auf Beratungsleistungen, die von dem zu fördernden Unternehmen beansprucht werden. Eine betriebsspezifische Beratung kann entlang der Themenfelder Arbeitsorganisation, Personalentwicklung, Demographischer Wandel, Gesundheit sowie Digitalisierung erfolgen. Beispiele, wie eine solche Förderung aussehen kann, werden auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales aufgezeigt.

Die Zuwendungsvoraussetzungen – wie beispielsweise die Notwendigkeit der Anwendbarkeit von De-minimis-Kriterien – können in der Richtlinie unter Abschnitt 3.1 nachgelesen werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss wird in Höhe von 40 Prozent gewährt, wobei es eine tägliche Obergrenze von 400 Euro gibt. Es können bis zu acht Beratungstage gefördert werden.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Interessierte Unternehmen können sich bei einer der regionalen Beratungsstellen in NRW informieren. Die Dokumente zur Antragsstellung finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Bei Fragen können sich die Antragssteller – neben den Beratungsstellen – telefonisch an die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) wenden.

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