01.01.2019Monitoring

Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung: Weiterbildung für den Wandel der Arbeitswelt

Kurz zusammengefasst

Die Bundesregierung will eine Qualifizierungsoffensive initiieren, um die Weiterbildung von Beschäftigten voranzutreiben und sie auf die zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Die Umsetzung der Qualifizierungsoffensive erfolgt im Rahmen des sogenannten Qualifizierungschancengesetzes.

Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.

 


Die Ereignisse im Detail

01.01.2019 | Qualifizierungschancengesetz tritt in Kraft

Zu Beginn des Jahres 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das geforderte Recht auf Weiterbildungsberatung sowie die ausgebauten Förderkonditionen für Weiterbildungsmaßnahmen werden wie geplant umgesetzt.

14.12.2018 | Bundesrat billigt Qualifizierungschancengesetz

Nach dem Bundestag billigt auch der Bundesrat das Gesetz.

30.11.2018 | Bundestag verabschiedet Qualifizierungschancengesetz

Mit großer Mehrheit (Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP) beschließt der Bundestag das Qualifizierungschancengesetz.  

19.09.2018 | Bundeskabinett verabschiedet Gesetzesentwurf

Das Bundeskabinett verabschiedet den Regierungsentwurf des Qualifizierungschancengesetzes.

30.08.2018 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht Referentenentwurf

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht den Referentenentwurf des Qualifizierungschancengesetzes.

30.05.2018 | Vorstellung der Qualifizierungsoffensive "Wissen und Sicherheit für den Wandel"

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellt seine Qualifizierungsoffensive "Wissen und Sicherheit für den Wandel" vor. Diese beinhaltet mehrere Vorschläge, um die Weiterbildung von Beschäftigten zu fördern. Insbesondere KMU sollen von den verbesserten Förderkonditionen profitieren.

12.03.2018 | Ein erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung und ein Recht auf Weiterbildungsberatung stehen im Koalitionsvertrag

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD unterzeichnen in Berlin den Koalitionsvertrag. Darin findet sich auch die von der SPD im Wahlkampf geforderte Weiterbildungsstrategie und ein Recht auf Weiterbildungsberatung. Zudem soll der Zugang zur Weiterbildungsförderung ausgebaut werden. Die Maßnahmen werden mit den Veränderungen durch den digitalen Strukturwandel begründet.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung. Wird ein Weiterbildungsbedarf jenseits der betrieblichen Weiterbildung festgestellt, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen in der Verantwortung, diesem zu entsprechen. Dies wollen wir fördern, indem zukünftig Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung generell dann keinen Lohn oder geldwerten Vorteil darstellen, wenn sie der allgemeinen Beschäftigungsfähigkeit dienen.”
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Seite 40)

Worum geht es?

Die Bundesregierung will die systematische Weiterentwicklung der Fähigkeiten von Beschäftigten gezielt fördern, damit sie sich Qualifikationen und Kompetenzen aneignen, die auch auf dem Arbeitsmarkt der Zukunft gefragt sind. Dafür zentral ist das Recht auf Weiterbildungsberatung. Zudem sollen Weiterbildungsmaßnahmen finanziell gefördert werden. Darauf aufbauend soll die Nationale Weiterbildungsstrategie umgesetzt werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße Zugang zur Weiterbildungsförderung erhalten sollen, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. Der Ausbau der Förderung richtet sich auch an diejenigen, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

Zusätzlich zur Übernahme von Weiterbildungskosten soll die finanzielle Förderung künftig auch den weiterbezahlten Lohn während der Qualifizierung umfassen können, wenn diese länger als einen Monat dauert: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sollen die Lehrgangskosten voll und die Lohnfortzahlung bis zu 75 Prozent bezahlt bekommen. Für kleine und mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) gilt ein Förderhöchstsatz von 50 Prozent, bei größeren Unternehmen reduziert sich dieser auf 25 Prozent.

Umsetzung und nächste Schritte

Das Gesetz ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Nächste Schritte: Das eingeführte Recht auf Weiterbildungsberatung und der Zugang zur Weiterbildungsförderung müssen stärker sichtbar gemacht werden. Aufbauend auf dem Qualifizierungschancengesetz geht die Bundesregierung nun die Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie an. 

Warum relevant für den Mittelstand?

Der Mittelstand braucht dringend Fachkräfte. Oftmals passen die Qualifikationen von Bewerber jedoch nicht zur Nachfrage von KMU. Die Automatisierung und der digitale Wandel führen dazu, dass sich das Anforderungsprofil an Arbeitnehmer ständig verändert. Hier können Weiterbildungsmaßnahmen ansetzen, um die Kompetenzen der Arbeitnehmer an die Anforderungen der Arbeitgeber anzupassen. Das Qualifizierungschancegesetz ist deshalb wichtig für mittelständische Unternehmen, weil es einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leistet und die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften erhöht.   

Die DMB-Bewertung

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Die OECD geht davon aus, dass sich mehr als 35 Prozent aller Berufe bis 2030 grundlegend wandeln werden. Auf diese Entwicklung der Tätigkeitsprofile muss mit einer entsprechenden Weiterbildung und Qualifizierung der Arbeitnehmer reagiert werden. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben es im Wettbewerb mit Konzernen schwer, passende Fachkräfte zu gewinnen. Diese sind aber für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum des Mittelstands unerlässlich. Die Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung und die erfolgte Umsetzung des Qualifizierungschancengesetzes ist deshalb begrüßenswert. Besonders positiv ist, dass bei den finanziellen Zuschüssen zur Weiterbildungsmaßnahme und Lohnfortzahlung auf die Größe und Finanzkraft des Unternehmens Rücksicht genommen wird, wodurch KMU eine entsprechend höhere Förderung erhalten.

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