01.10.2020FörderprogrammDMB+

Technisches Fachpersonal in Mecklenburg-Vorpommern

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Um Umstrukturierungsprozesse in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) voranzutreiben, unterstützt das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern die Einstellung von hochqualifiziertem Personal mit technischer Fachrichtung.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überregionalem Absatz, die gemäß der Definition der EU-Kommission einem KMU entsprechen. Zudem muss der Sitz, die Niederlassung oder die Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern liegen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Der Hochschulabschluss der neu eingestellten Person muss einer technischen Fachrichtung zuzuordnen sein. Zudem ist vorgeschrieben, dass es sich um eine Ersteinstellung handeln soll. Alternativ dazu ist die geförderte Einstellung möglich, wenn die Hochschule nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Weitere Voraussetzungen und Anforderungen an den zukünftigen Mitarbeiter finden sich in den Richtlinien des Programms.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähige Ausgaben werden mit 50 Prozent bezuschusst. Als förderfähige Ausgaben zählen direkte Personalkosten, die den Bruttolohn sowie Sozialabgaben umfassen. Insgesamt können in den ersten zwölf Monaten der Laufzeit höchstens 30.000 Euro gefördert werden und in den folgenden zwölf Monaten maximal 15.000 Euro pro neu geschaffenen Arbeitsplatz.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Anträge können auf der Internetseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern abgerufen werden und sind postalisch beim Landesförderinstitut einzureichen. Dort wird über die Bewilligung des Zuschusses entschieden.

Die Antragsstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Im Anschluss muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden.

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