01.10.2020FörderprogrammDMB+

Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auch in Zukunft gewährleisten zu können, bedarf es eines breiten Knowhows durch hochqualifizierte Mitarbeiter. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt solche Vorhaben, indem sie betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bezuschusst.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Zuschuss von bis zu 60 Prozent für betriebliche Weiterbildungen von Beschäftigten von Unternehmen in Sachsen-Anhalt.
  • Zusätzlich kann die Personal- und Organisationsentwicklung bezuschusst werden.
  • Erste Anlaufstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Unternehmen, Selbstständige, Einrichtungen (natürliche Personen, soweit sie zugleich Unternehmer oder Unternehmerin sind, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt. Auch für Auszubildende kann eine Förderung beantragt werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Zusatzqualifikation. Es werden lediglich Maßnahmen gefördert, deren Inhalte zusätzlich zu den verbindlichen Inhalten der Ausbildungsverordnung vermittelt werden. Die Zusätzlichkeit muss von der zuständigen Kammer bestätigt werden. Ein Formblatt dazu ist im Downloadbereich eingestellt.

Weitere Informationen zu den Antragskriterien können im FAQ des Förderprogramms nachgelesen werden.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Es handelt sich um eine projektbezogene Förderung. Förderfähig sind die Einstellung und Beschäftigung von Angestellten über eine Beteiligung an den Kosten in Form eines Zuschusses. Angestrebt wird eine Dauerbeschäftigung in einer dafür neu geschaffenen Funktion. Der Innovationsassistent soll nicht für Alltagsgeschäfte eingestellt werden, sondern für wissenschaftliche Tätigkeiten, die dem Innovationscharakter des Unternehmens dienen.

Weitere Voraussetzungen zur Förderung können im Merkblatt und auf der Internetseite des Programms nachgelesen werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Förderung von betrieblichen Weiterbildungen

  • Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
  • Zuschuss in Höhe von 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
  • Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertrags-gesetzes gebunden sind
  • Zuschuss erhöht sich um 20 % für die Weiterbildung bestimmter Personengruppen
  • Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen

 

Personal- und Organisationsentwicklung

  • Zuschuss in Höhe von 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten
  • Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten
  • Zuschuss in Höhe von 40 % für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Für eine Antragsstellung ist die vorherige Abarbeitung der Unterlagencheckliste des Förderinstituts zu empfehlen. Der Förderantrag kann hier heruntergeladen werden. Die Beantragung des Zuschusses kann für mehrere Beschäftigte sowie für mehrere Weiterbildungen in einem Antrag erfolgen. Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung (und nicht dem ersten Weiterbildungstag) eingehen.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Förderprogramms zu finden.

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