Coronahilfe

Die Pandemie bestimmt das Weltgeschehen. Auch kleine und mittlere Unternehmen spüren die Auswirkungen der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus. Der DMB informiert seine Mitglieder über mögliche Hilfsmaßnahmen, Verbesserung von Hygienekonzepten und weitere Themen rundum die Corona-Krise.

Insolvenz abwenden - Corona-Leitfaden

Welche Hilfen stehen zur Liquiditätssicherung stehen zur Verfügung?

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Themenschwerpunkt

Liquidität sichern - alternative Finanzierungen

Neben herkömmlichen Krediten können KMU weitere Finanzierungsformen für eine breite Aufstellung wählen.  Ausgewählte Experten stellen verschiedene Modelle vor.

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Themenschwerpunkt

Unternehmensnachfolge in der Krise?

Hundertausende Unternehmensnachfolgen stehen im Mittelstand in den kommenden Jahren an. Gemeinsam mit Nachfolgeexperten wird in dieser Beitragsserie auf Herausforderungen und Chancen der Unternehmensnachfolge in Zeiten von Corona eingegangen.

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Themenschwerpunkt

Zukunft gestalten - Förderprogramme für KMU

Förderprogramme können Unternehmen bei Investitionen in die eigene Zukunft unterstützen. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

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29.10.2020 | Bund-Länder Beschluss zum erneuten Lockdown

"Der pauschale und kurzfristig angekündigte Teil- Lockdown mit staatlichem „Ersatz-Umsatz“ ist keine Lösung. Es fehlt weiterhin ein mittel- bis langfristiges Konzept, wie die mittelständische Wirtschaft die langen Wintermonate überstehen kann. Der Mittelstand braucht dringender denn je eine verlässliche Perspektive, wie es über den November hinaus weiter geht. Ansonsten werden die Lichter bei vielen Unternehmen dauerhaft ausgehen."


Marc S. Tenbieg, Geschäftsführender Vorstand

 

 

Häufige Fragen

1. Was muss ich tun, wenn in meinem Unternehmen ein Infektionsverdacht oder ein Infektionsfall auftritt?

Treten bei einem Ihrer Mitarbeiter Covid-19-Symptome auf, sollten Sie sich unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt wenden, das Sie dann über das weitere Vorgehen informiert. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie in dieser Datenbank des Robert Koch-Instituts. Der betroffene Mitarbeiter sollte zudem den Arbeitsplatz verlassen und seinen Hausarzt kontaktieren.

2. Welche Hilfen gibt es, um Umsatzeinbruche aufzufangen?

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollten verschiedene Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in Betracht ziehen. Die Bundesregierung hat verschiedene Hilfen in die Welt gesetzt, um betroffenen Unternehmen finanzielle Unterstützung bieten zu können. Eine Übersicht der Zuschüsse können hier eingesehen werden.

Die KFW-Bank vergibt im Rahmen eines Sonderprogramms Schnell-Kredite mit einer staatlichen Absicherung von 100 Prozent. Die Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank. Wichtig ist, zu prüfen, ob das Unternehmen ggf. die Auflagen des KfW-Unternehmerkredits erfüllt, der einen günstigeren Zinssatz aufweist.

Die Beantragung von Kurzarbeit für die eigenen Mitarbeiter kann Unternehmen bei den Personalkosten entlasten. Der kostenlos nutzbare Chatbot U:DO begleitet Unternehmen im Prozess der Beantragung und erklärt wichtige Details.

Die Grundsicherung kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Freiberuflern und Selbstständigen besantragt werden, wenn das Einkommen nicht zur Aufrechterhaltung des Lebensunterhalts ausreicht. Der erste Anlaufpunkt für die Antragstellung ist die Telefonzentrale der nächstgelegenen Agentur für Arbeit.

Eine weitere Möglichkeit zur Entlastung, ist die Beanspruchung von steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Das Bundesfinanzamt hat Stundungen von Steuerzahlungen, die Anpassung von Vorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen ermöglicht. Zusätzlich können ab April 2020 Mietzahlungen aufgrund von Liquiditätsengpässen durch die Corona-Krise gestundet werden. Der Mieter hat bis 30. Juni 2021 Zeit, die Mieten für April, Mai und Juni 2020 nachzuzahlen.

Der DMB informiert fortlaufend über neue Hilfsmaßnahmen in einem Sondernewsletter.

3. Wo und wie kann ich Kurzarbeitergeld beantragen und welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen?

Aufgrund der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Zugangsvoraussetzungen zu Kurzarbeitergeld vorübergehend bis zum 31.12.2020 erleichtert. Anspruch auf Kurzarbeit besteht nun bereits, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wurde die Bezugsdauer auf bis zu 21 Monate verlängert. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit erst anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist.

Kurzarbeit muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit an Ihrem Betriebssitz angezeigt werden, die überprüft, ob die Voraussetzungen für Kurzarbeit erfüllt sind. Einen Online-Antrag zum Kurzarbeitergeld können Sie hier stellen.  

Detaillierte Informationen bieten die FAQs zur Kurzarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der DMB-Fachbeitrag zum Kurzarbeitergeld. Wichtige Fragen beantwortet zudem der Chatbot U:Do.

4. Wo bekomme ich Hilfe bei der Bestreitung der Lebenserhaltungskosten?

Selbstständige und Freiberufler, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben und vorübergehend zu wenig für den eigenen Lebensunterhalt verdienen, haben die Möglichkeit, die Grundsicherung für Selbstständige in der nächstgelegenen Arbeitsagentur/Jobcenter zu beantragen. Die Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft des Selbstständigen oder Freiberuflers sind ebenso antragsberechtigt. Hier können weitere Informationen eingesehen werden. Außerdem können Lebenshaltungskosten bei bestimmten Zuschüssen angerechnet werden. Mehr Informationen zu den Zuschüssen können hier abgerufen werden.

5. Wie hat sich der Zugang zur Grundsicherung verändert?

Der Gesetzgeber hat den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung in der Folge der Corona-Pandemie erleichtert. Für Antragsteller im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich zum 30. Juni 2020 entfällt die Vermögenprüfung für 6 Monate. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn der Antragsteller über erhebliches Vermögen verfügt. Zusätzlich werden die gesamten Miet- und Heizkosten für die ersten 6 Monate anerkannt. Von dem Antrag auf Grundsicherung bleibt die Selbstständigkeit unberührt. Diese muss nicht aufgegeben werden.

6. Muss ich bei Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Krise sofort einen Insolvenzantrag stellen?

Die Bundesregierung verlängerte am 2. September 2020 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31.12.2020. Für zahlungsunfähige Unternehmen gilt jedoch ab dem 1. Oktober 2020 wieder die gewohnte Insolvenzantragspflicht (siehe Pressemitteilung BMJV 2.September 2020).

Das heißt, dass ab dem 1. Oktober 2020 Geschäftsleiter von zahlungsunfähigen Unternehmen, die keinen oder nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen, für die aus der Pflichtverletzung resultierenden Schäden persönlich haften und im Fall des § 15a InsO strafrechtlich sanktioniert werden.

Durch die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen soll für Geschäftsleiter von antragspflichtigen Unternehmen die Möglichkeit geschaffen werden, Sanierungsmöglichkeiten auszuloten, ohne die Haftung wegen einer Verletzung der Insolvenzantragspflicht fürchten zu müssen. 

7. Wo bekomme ich schnell einen Kredit?

Die KfW-Bank vergibt im Rahmen eines Sonderprogramms Schnell-Kredite mit einer staatlichen Absicherung von 100 Prozent. Die Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank. Wichtig ist die Prüfung, ob das Unternehmen ggf. die Auflagen des KfW-Unternehmerkredits erfüllt, der einen günstigeren Zinssatz aufweist. Auf der Internetseite der KfW-Bank können alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Kreditarten wie Schnell-Kredit, Unternehmerkredit und Gründerkredit eingesehen werden.

8. Sind steuerfreie Bonuszahlungen an Mitarbeiter möglich?

Ja. Aufgrund der Corona Krise können Sonder- oder Bonuszahlungen an Beschäftigte laut Erlass des Bundesfinanzministeriums bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden. Die Regierung will mit der Steuerbefreiung Anreize setzen, damit derzeit besonders gefordertes Personal entsprechende Ausgleichszahlungen erhalten kann.

Weitere Informationen können hier eingesehen werden.

9. Sind steuerfreie Bonuszahlungen an Aushilfskräfte und 450-Euro-Jobber möglich?

Ja. Die Auszahlung eines steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro kann an 450-Euro-Jobber ausgezahlt werden, ohne, dass sich das Arbeitsverhältnis in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wandelt.

10. Welche Hilfe kann ich bei der Digitalisierung meines Betriebs erhalten?

Viele Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise ins Homeoffice. Das bundesweite Förderprogramm go-digital kann dabei helfen, den Betrieb fit für in der Digitalisierung zu machen. Der Bund übernimmt 50 Prozent der Kosten für Beratungsdienstleitungen von zertifizierten Digitalisierungsberatern. Die Berater unterstützen Unternehmen passgenaue Lösungen für die Digitalisierung im individuellen Betrieb zu finden.

Das Förderprogramm Digital Jetzt soll Unternehmen bei Digitalisierungsvorhaben unterstützen. Leider wurde das Programm von Antragsstellern überlaufen. Ab 1. Januar 2021 sollen Zusagen ausgelost werden. Der DMB setzt sich für eine Erweiterung des Programms ein.

Das Programm wurde in der Corona-Krise explizit auch für Homeoffice-Lösungen geöffnet. Das Antragsverfahren soll laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) schnell und unkompliziert möglich sein. Weitere Informationen können hier oder auf der Internetseite des Förderprogramms eingesehen werden.

11. Sind Schadensersatzansprüche möglich?

Entschädigungsansprüche nach §56 IfSG bestehen dann, wenn auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) Quarantäne oder eine Tätigkeitsverbot, seitens der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt/Ordnungsamt), verhängt worden ist.

Anspruchsberechtigt für Entschädigungen von Verdienstausfällen nach dem IfSG sind Arbeitnehmern, Selbständige und Freiberufler. Ein Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub oder Verhinderung nach §616 BGB besteht nicht.

Für Auszahlung der Entschädigung des Verdienstausfalles ist das jeweilige Bundeland nach §66 IfSG zuständig. Für die Antragsstellung ist der Arbeitgeber verantwortlich.

Sämtliche Erlasse der Landesregierung zur Schließung von Bars, Restaurants, Geschäften usw. stellen kein Tätigkeitsverbot dar und basieren auf §28, Abs. 1, Satz 2 IfSG. Für Verdienstausfälle durch Schließungen oder Veranstaltungsabsagen wird daher keine Entschädigung gewährt.

12. Wo finde ich Informationen zur Erstellung eines Infektionsschutzkonzeptes für mein Unternehmen?

Allgemeine Leitlinien zum Infektions- und Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie finden Sie in den Eckpunkten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die der DMB für Sie hier zusammengefasst hat.

Eine Zusammenstellung konkreter Arbeitsschutzkonzepte für einzelnen Branchen, wie etwa Restaurants oder Sportstudios, können Sie hier abrufen.

Informationen und Unterstützung

Viele Menschen in unterschiedlichen Berufen und Branchen stehen vor einer existenziellen Krise. Sie trifft kleine und mittlere Unternehmen, Konzerne, Soloselbstständige und Freiberufler. Das Wirtschaftsministerium hilft Ihnen - schnell und unbürokratisch.

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So­fort­hil­fe und Schutz­fonds

Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie: Mit Milliarden-Hilfspakten wird das Bundesfinanzministerium Unternehmen direkt helfen.
 

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Fragen und Hilfestellung

Sie haben Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus oder suchen die passende Anlaufstelle, um Hilfe zu bekommen? Gerne sind wir für Sie da. Senden Sie einfach eine kurze E-Mail an den DMB.

coronahilfe@mittelstandsbund.de

Ansprechpartner

Matthias Bianchi

Leiter Public Affairs
matthias.bianchi@mittelstandsbund.de
+49 (0)211 200525-35