Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sollten verschiedene Maßnahmen zur Liquiditätssicherung in Betracht ziehen. Die Bundesregierung hat verschiedene Hilfen in die Welt gesetzt, um betroffenen Unternehmen finanzielle Unterstützung bieten zu können. Eine Übersicht der Zuschüsse können hier eingesehen werden.
Die KFW-Bank vergibt im Rahmen eines Sonderprogramms Schnell-Kredite mit einer staatlichen Absicherung von 100 Prozent. Die Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank. Wichtig ist, zu prüfen, ob das Unternehmen ggf. die Auflagen des KfW-Unternehmerkredits erfüllt, der einen günstigeren Zinssatz aufweist.
Die Beantragung von Kurzarbeit für die eigenen Mitarbeiter kann Unternehmen bei den Personalkosten entlasten. Der kostenlos nutzbare Chatbot U:DO begleitet Unternehmen im Prozess der Beantragung und erklärt wichtige Details.
Die Grundsicherung kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Freiberuflern und Selbstständigen besantragt werden, wenn das Einkommen nicht zur Aufrechterhaltung des Lebensunterhalts ausreicht. Der erste Anlaufpunkt für die Antragstellung ist die Telefonzentrale der nächstgelegenen Agentur für Arbeit.
Eine weitere Möglichkeit zur Entlastung, ist die Beanspruchung von steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Das Bundesfinanzamt hat Stundungen von Steuerzahlungen, die Anpassung von Vorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen ermöglicht. Zusätzlich können ab April 2020 Mietzahlungen aufgrund von Liquiditätsengpässen durch die Corona-Krise gestundet werden. Der Mieter hat bis 30. Juni 2021 Zeit, die Mieten für April, Mai und Juni 2020 nachzuzahlen.
Der DMB informiert fortlaufend über neue Hilfsmaßnahmen in einem Sondernewsletter.