Corona: Exit-Maßnahmen

Wie es für KMU jetzt weitergeht

DMB informiert über Rückkehr zum Wirtschaftsleben

Am 17. Juni 2020 haben Bund und Länder folgende Regelungen beschlossen:

  • Die Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter. Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Nähere und längere Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Grundsätzlich ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen.
  • Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. Oktober verboten.
     

Bereits am 6. Mai 2020 haben Bund und Länder den Rahmen für die sukkzessive Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens beschlossen. Die Regierungen der Bundesländer werden die Beschränkungen stufenweise und angepasst auf die eigene Region lockern.

Weitere Schritte aus dem Shutdown

Laut Beschluss (6. Mai 2020, PDF) von Bund und Ländern gelten folgende Regelungen bundesweit:

  • Hygienekonzepte - Jedes Unternehmen muss ein Hygienekonzept umsetzen, um Infektionsrisiken für Kunden und Mitarbeiter zu minimieren. Nicht erforderliche Kontakte unter Mitarbeitern und mit Kunden sollen vermieden werden. Leitlinien für die Erstellung eines eigenen Hygieneplans können hier eingesehen werden.
  • Einzelhandel - Alle Geschäfte können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Die Größenbeschränkung auf 800 Quadratmeter wird aufgehoben. Dabei muss eine maximale Personenzahl in Relation zur Verkaufsfläche vorgegeben werden.
  • Die Bundesländer müssen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss.
     

Folgende Bereiche werden von den Ländern in Eigenverantwortung geregelt:

Öffnung von

  • Gastronomiebetrieben, Bars und Clubs
  • Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe
  • Theatern, Opern, Konzerthäusern und ähnlichen Einrichtungen
  • Privaten und öffentlichen Sportanlagen (auch Fitnessstudios und Gesundheitscenter)
  • Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten
  • Spielhallen, Wetteannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen

Durchführung von

  • Messen
  • Kleineren öffentlichen oder privaten Veranstaltungen oder Feiern (ohne Festcharakter)

Der DMB informiert gesondert über die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern.

 

    Sobald weitere gesicherte Informationen von Bund und Ländern vorliegen, informiert der DMB an dieser Stelle über alle relevanten Schritte zur Rückkehr in das Wirtschaftsleben von KMU. Weiter unten auf der Seite sind Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Branchen zu finden, die von spezialisierten Verbänden und/oder Behörden veröffentlicht wurden.

    Praxistipp

    Gestörte Lieferketten

    Viele Unternehmen berichten von unterbrochenen Lieferketten. Auf Bundesländerebene gibt es Kontaktstellen für betroffene Unternehmen. Der DMB bietet eine Übersicht, die fortlaufend aktualisiert wird.

    mehr erfahren

    Wie kann ein gesicherter Arbeitsalltag gelingen?

    Ein gesicherter Arbeitsalltag in Zeiten der Corona-Krise kann nur mit zugeschnittenen Hygiene- und Schutzkonzepten gelingen. Der DMB verschafft einen Überblick zu branchenspezifischen Konzepten, die Unternehmen die Anpassung an die neue Realität erleichtern können.

    Regeln für die Öffnung von Gastronomiebetrieben am Beispiel Österreich

    Österreich zeigt, wie die Öffnung von Restaurants auch in Deutschland ermöglicht werden könnte. In der Alpenrepublik dürfen Gastronomiebetriebe unter Auflagen ab dem 15. Mai wieder öffnen.

    Unter anderem müssen in Lokalen des Nachbarlands folgende Regeln eingehalten werden:

    • Mindestens einen Meter Abstand zwischen den Gästen
    • Maximal vier Personen dürfen an einem Tisch
    • Mundschutzpflicht für Personal
    • Mundschutzpflicht für Gäste beim Betreten und Verlassen des Lokals
    • Ein Schankbereich an der Theke ist nicht erlaubt

    Zu den FAQ                     www.sichere-gastfreundschaft.at

    Fitness- und Gesundheits-Anlagen

    Der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) hat ein beispielhaftes Sicherheits- und Hygienekonzept aufgestellt und filmisch aufbereitet. U. a. werden folgende Maßnahmen empfohlen:

    • Begrenzung der Personenzahl, die sich gleichzeit in der Anlage aufhalten. Die Quadratmeterzahl der Anlage sollte mit dem Faktor 10 geteilt werden, um einen Richtwert für die maximale Personenzahl zu erlangen. (Beispiel 400 qm / 10= Maximal 40 Personen gleichzeitig)
    • Warteschlangen vermieden und Abstands- und Zugangsregeln umfassend kommuniziert werden.
    • Kontaktlose Temperaturmessung am Eingang. Kein Zugang für Personen mit Erkältungssymptomen.
    • Personal muss Mund-Nasen-Schutz tragen.
    • Geräte mit 1,5 Meter Abstand positionieren.
    • Desinfektion der Trainingsgeräte durch Kunden und Personal.

    Zum Video                     www.dssv.de

    Baugewerbe

    Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat eine Handlungshilfe für Unternehmen im Baugewerbe veröffentlicht.

    Unter anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

    • Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuginsassen bei Sammelfahren, durch die Nutzung von privaten PKWs.

    • Kundenkontakte und Arbeitsbesprechungen möglichst telefonisch, über Videokonferenzen oder per E-Mail abhalten.

    • Unterweisungen zu grundlegenden Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Ellenbeuge, Händewaschen etc. durchführen.
       

    Handlungshilfe                 www.bgbau.de

    Friseurhandwerk

    Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ein Arbeitsschutzkonzept für das Friseurhandwerk veröffentlicht.

    Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

    • Reduzierung der Anzahl der Arbeitsplätze,  sodass die Distanz von mindestens 1,5 Metern um jeden Arbeitsplatz in alle Richtungen eingehalten werden kann.
    • Kunden und Friseure sollten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
    • jedem Kunden solltten die Haare gewaschen werden.
    • gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden.

    Arbeitsschutzkonzept              www.bgw-online.de

    Kosmetische Dienstleistungen

    Der Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP) hat ein Arbeitsschutz- und Hygienekonzept für kosmetische Dienstleistungen mit Körperkontakt veröffentlicht. Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

    • Nur der jeweilige Kunde und der jeweilige Mitarbeiter dürfen sich für die Dauer der Kosmetik-Tätigkeiten einander nähern. Ansonsten ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
    • Behandelnder Kosmetiker und Kunde müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen (Ausnahme: Gesichtsbehandlungen).
    • Kunden sollten einen Termin vereinbaren, bevor sie ins Geschäft kommen. Termine sind so zu koordinieren, dass ein zeitliches Aufeinandertreffen von Kunden vermieden wird.
       

    Arbeitsschutzkonzept             www.vcp.eu

    Gastgewerbe

    Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat Arbeitsschutzhinweise für das Gastgewerbe veröffentlicht.

    Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

    • Abeitsaläufe sollten auf die Möglichkeit zur Einhaltung eines Mindestabstandes (1,5 m) überpüft und die Einteilung der Beschäftigten ggf. angepasst werden.
    • Anbringen von ausreichend dimensionierten Abtrennungen an Bestell- und Verkaufstheken, Kassen und Rezeptionen.
    • Kunden sollten durch Aushänge transparent über Hygiene- und Abstandsregeln informiert werden.
       

    Arbeitsschutzhinweise        www.bgn.de

    Fragen und Hilfestellung

    Sie haben Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus oder suchen die passende Anlaufstelle, um Hilfe zu bekommen? Gerne sind wir für Sie da. Senden Sie einfach eine kurze E-Mail an den DMB.

    coronahilfe@mittelstandsbund.de

    Ansprechpartner

    Matthias Bianchi

    Leiter Public Affairs
    matthias.bianchi@mittelstandsbund.de
    +49 (0)211 200525-35