Am 17. Juni 2020 haben Bund und Länder folgende Regelungen beschlossen:
Bereits am 6. Mai 2020 haben Bund und Länder den Rahmen für die sukkzessive Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens beschlossen. Die Regierungen der Bundesländer werden die Beschränkungen stufenweise und angepasst auf die eigene Region lockern.
Laut Beschluss (6. Mai 2020, PDF) von Bund und Ländern gelten folgende Regelungen bundesweit:
Folgende Bereiche werden von den Ländern in Eigenverantwortung geregelt:
Öffnung von
Durchführung von
Der DMB informiert gesondert über die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern.
Sobald weitere gesicherte Informationen von Bund und Ländern vorliegen, informiert der DMB an dieser Stelle über alle relevanten Schritte zur Rückkehr in das Wirtschaftsleben von KMU. Weiter unten auf der Seite sind Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Branchen zu finden, die von spezialisierten Verbänden und/oder Behörden veröffentlicht wurden.
Ein gesicherter Arbeitsalltag in Zeiten der Corona-Krise kann nur mit zugeschnittenen Hygiene- und Schutzkonzepten gelingen. Der DMB verschafft einen Überblick zu branchenspezifischen Konzepten, die Unternehmen die Anpassung an die neue Realität erleichtern können.
Österreich zeigt, wie die Öffnung von Restaurants auch in Deutschland ermöglicht werden könnte. In der Alpenrepublik dürfen Gastronomiebetriebe unter Auflagen ab dem 15. Mai wieder öffnen.
Unter anderem müssen in Lokalen des Nachbarlands folgende Regeln eingehalten werden:
Der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) hat ein beispielhaftes Sicherheits- und Hygienekonzept aufgestellt und filmisch aufbereitet. U. a. werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat eine Handlungshilfe für Unternehmen im Baugewerbe veröffentlicht.
Unter anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuginsassen bei Sammelfahren, durch die Nutzung von privaten PKWs.
Kundenkontakte und Arbeitsbesprechungen möglichst telefonisch, über Videokonferenzen oder per E-Mail abhalten.
Unterweisungen zu grundlegenden Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Ellenbeuge, Händewaschen etc. durchführen.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ein Arbeitsschutzkonzept für das Friseurhandwerk veröffentlicht.
Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Der Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP) hat ein Arbeitsschutz- und Hygienekonzept für kosmetische Dienstleistungen mit Körperkontakt veröffentlicht. Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat Arbeitsschutzhinweise für das Gastgewerbe veröffentlicht.
Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Sie haben Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus oder suchen die passende Anlaufstelle, um Hilfe zu bekommen? Gerne sind wir für Sie da. Senden Sie einfach eine kurze E-Mail an den DMB.
Leiter Public Affairs
matthias.bianchi@mittelstandsbund.de
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