17.08.2020Monitoring

BBiG-Novelle

Kurz zusammengefasst

Die Bundesregierung hat das Berufsbildungsgesetz (BBiG) novelliert, um die duale Berufsausbildung zu stärken und sie attraktiver, flexibler und internationaler zu machen.

Der DMB verfolgt die Entwicklung dieses Vorhabens und stellt alle relevanten Hintergrundinformationen bereit.

 


Die Ereignisse im Detail

17.08.2020 | Start der Informationskampagne "Die Duale"

Die Bundesregierung startet die Informationskampagne "Die Duale Berufsausbildung – Macht die groß, die uns groß machen." Die Kampagne zeigt die Vorteile beruflicher Bildung auf und stellt die Neuerungen des BBiG vor. Sie soll dazu beitragen, dass die Corona-Krise nicht zu einer Ausbildungskrise führt.       

01.01.2020 | BBiG-Novelle tritt in Kraft

Das novellierte BBiG tritt in Kraft. Damit einher gehen die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung und neuer Fortbildungsstufen sowie verbesserte Regelungen zur Absolvierung einer Ausbildung in Teilzeit.

29.11.2019 | Bundesrat stimmt BBIG-Novellierung zu

Der Bundesrat stimmt der vom Bundestag beschlossenen Reform des BBiG zu.

24.10.2019 | Bundestag beschließt BBiG-Reform

Der Bundestag beschließt mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und FDP die Novellierung des BBiG.

15.05.2019 | Bundeskabinett beschließt Novellierung des BBiG

Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf für die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

12.03.2018 | BBiG-Novellierung steht im Koalitionsvertrag

Die Novellierung des BBiG ist Teil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD. Ausdrücklich vorgesehen ist die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Im Koalitionsvertrag heißt es:

"Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. In diesem Rahmen wollen wir die Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen u. a. im Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen." (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD S. 29).

Worum geht es?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll reformiert werden, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken und sie gegenüber dem Studium wettbewerbsfähiger zu machen. Die BBiG-Novelle beinhaltet folgende Änderungen:


Einführung transparenter Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung:

Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“ (Bisher „geprüfte Fachkraft), „Bachelor Professional“ (Bisher Meister/ Fachwirt) und „Master Professional“ (geprüfter Betriebswirt) tragen. Damit soll die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium auch im Titel sichtbar gemacht werden. Zudem sollen die neuen Bezeichnungen die Chancen der Absolventen auf ausländischen Arbeitsmärkten erhöhen, da sie international verständlich sind.


Einführung einer Mindestausbildungsvergütung:

Mit der BBiG-Reform wird eine Mindestausbildungsvergütung für alle Auszubildenden eingeführt. Diese liegt für das Ausbildungsjahr 2020 bei 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr und wird schrittweise erhöht. Im zweiten Lehrjahr steigt die Vergütung um 18 Prozent, im dritten Lehrjahr um 35 Prozent und im vierten Lehrjahr um 40 Prozent. Zudem erhöht sich der Vergütung des ersten Lehrjahrs im Jahr 2021 auf 550 Euro, im Jahr 2022 auf 585 Euro und im Jahr 2023 auf 620 Euro. Tarifverträge haben grundsätzlich Vorrang vor der Mindestvergütung.
 

Verbesserung der Regelungen zur Teilzeitberufsausbildung:

Die Möglichkeiten zur Absolvierung einer Ausbildung in Teilzeit werden vereinfacht. Bisher war eine Teilzeitausbildung nur für leistungsstarke Auszubildende möglich, da die gleichen Inhalte in kürzerer Zeit gelernt werden mussten. In Zukunft soll allen Auszubildenden grundsätzlich die Option einer Teilzeitausbildung offenstehen, sofern sie sich mit dem Ausbildungsbetrieb darauf geeinigt haben. Damit soll die Berufsausbildung auch für junge Eltern, Menschen mit Behinderung und Geflüchtete attraktiver werden.

Umsetzung und nächste Schritte

Das neue BBiG ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Warum relevant für den Mittelstand?

Der Mittelstand ist das Rückgrat der dualen Berufsausbildung – 8 von 10 Azubis absolvieren ihre Lehre im Mittelstand. Eine Novellierung des BBiG betrifft alle Ausbildungsbetriebe und damit einen Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen.  

Die DMB-Bewertung

textpic/left

Eine Stärkung der dualen Berufsausbildung ist – insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher unbesetzter Ausbildungsstellen im Mittelstand - grundsätzlich begrüßenswert. Die neue Bezeichnung der Fortbildungsstufen und die erweiterten Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung sind dabei sinnvolle Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen.

Die Mindestausbildungsvergütung stellt allerdings eine zusätzliche finanzielle Belastung für Ausbildungsbetriebe dar - insbesondere für Kleinstunternehmen mit nur wenigen Beschäftigten. Die zusätzlichen Kosten könnten dazu führen, dass sich noch mehr Kleinstbetriebe aus der Ausbildung zurückziehen und keine Ausbildungsplätze mehr anbieten. Diese Regelung ist daher kontraproduktiv.

Mehr zu diesen Themen