18.07.2017Nachricht

Bundesnetzagentur trifft erste Entscheidungen nach dem DigiNetz-Gesetz

"Wir ermöglichen mit diesen Entscheidungen einen effizienten Infrastrukturwettbewerb beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere auch in Neubaugebieten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Durch eine flankierende Kostenregelung stellen wir sicher, dass die Anreize für Erstinvestoren in vollem Umfang erhalten bleiben."

Erschließung von Neubaugebieten

Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den beiden Telekommunikationsunternehmen die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.

Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.

Im speziellen Fall der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten folgt aus der Finanzierung der Tiefbaukosten durch Erschließungskostenbeiträge der Grundstückseigentümer eine eingeschränkte Kostenteilung. Die Unternehmen müssen hier nur die Kosten tragen, die durch die Mitverlegung zusätzlich entstehen.

Das DigiNetz-Gesetz

Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken.

Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr. Die zentrale Informationsstelle soll Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren, die Streitbeilegungsstelle auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären.

Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 18. Juli 2017

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