Chancen für Datenschutz und Datennutzung
Die neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gestern in einem Ausschussgespräch des Bundestages ihre Perspektive und Zielsetzung für ihre Amtszeit vorgestellt. Der DMB sieht darin auch eine Chance für Unternehmen, denn bei der Regulatorik für Datenschutz und Datennutzung sowie bei der praktischen Umsetzung bestehen weiterhin einige Herausforderungen.
Gleichwohl, dass das Datenrecht für Unternehmen nicht die höchste Priorität bei der BfDI hat, sind die Umsetzung der folgenden Leitprinzipien überfällig, damit die Wettbewerbsfähigkeit der unternehmerischen Datennutzung sichergestellt wird:
Vereinheitlichung der Datenschutzanforderungen
Überregional agierende Unternehmen begegnen immer wieder der Schwierigkeit einer unterschiedlichen Auffassung der datenrechtlichen Anforderungen in den einzelnen Bundesländern. Ernüchternd ist das mitunter bei der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erkennen. Deshalb fordern wir eine Harmonisierung der datenschutzrechtlichen Auslegung im Wirtschaftsbereich.
Wir schätzen es positiv ein, dass die BfDI diese Problematik wahrnimmt und bereits in ihrem Eingangsstatement im Digitalausschuss aufnimmt. Jedoch können wir nur bedingt ihre Perspektive teilen, dass die dafür zuständige Datenschutzkonferenz bereits gute Entscheidungsprozesse etabliert hat. Denn im Ergebnis bleiben durch die Selbstbindung und der individuellen Landesinteresse nicht selten diverse Einzelentscheidungen bestehen. Hier sollte die Bundesdatenschutzbeauftragte ansetzen, um gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten neue Wege zu gehen und individuelle Sonderfälle zu minimieren.
Verstärkte Einbeziehung der BfDI durch Gesetzgeber
Die Entwicklung der digitalen Innovationen führt dazu, dass bestehende Gesetze aus der Zeit fallen. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht die entsprechenden Aktualisierungen vorzunehmen und an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hier kann die Datenschutzbeauftragte unterstützen und auf rechtliche Lücken hinweisen. Die Bundesregierung und der Bundestag sollten das Angebot der BfDI annehmen und die Expertise der Datenschutzbeauftragten frühzeitig in den Gesetzgebungsprozessen miteinbeziehen, um die bisherige Praxis mit unbestimmten Rechtsbegriffen in Gesetzen zu vermeiden. Das ist ein erster Schritt für die überfällig Novellierung des Datenschutzrechts, damit der Mittelstand vermehrt zu einer datensicheren Anwendung der Daten kommen kann, ohne dabei mit umfangreichen Rechtsunklarheiten konfrontiert wird.