27.09.2022Praxistipp

Corona-Regeln: Das gilt ab dem 1. Oktober

 

Im Zeitraum vom 1. Oktober 22 bis 7. April 23 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Was müssen Unternehmen beachten? Was ist einheitlich geregelt, was ist Ländersache?

Die Bundesregierung hat das Covid-19-Schutzgesetz beschlossen. Das Gesetz wurde federführend vom Bundesgesundheits- und des Bundesjustizministerium erarbeitet und nimtm Änderungen am Infektionsschutzgesetz vor. Inzwischen hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, sodass die neuen Maßnahmen ab dem 1. Oktober 2022 gelten. 

Die neuen Maßnamen beinhalten Regelungen, die sowohl bundesweit gelten, als auch mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder, die je nach regionalem Infektionsgeschehen greifen können. Damit besteht die Gefahr, dass es in den Herbst- und Wintermonaten wieder zu einem Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in einzelnen Bundesländern geben wird. 

Welche bundesweiten Regelungen gelten ab Oktober 2022? 

Bundesweit einheitlich geregelt sind vergleichsweise wenige Bereiche. Eine Masken- und Testpflicht gilt einheitlich etwa für medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen im gesammten Bundesgebiet. Ebenso besteht Maskenpflicht in Arztpraxen und überall im öffentlichen Personenfernverkehr.

Welche Maßnahmen können die Länder beschließen?  

Vorgesehen ist, dass die Länder über diese einheitlichen Regeln hinaus weitergehende Regelungen erlassen können. Dazu zählen auch Maßnahmen wie Masken- oder Testpflicht in der Gastronomie oder in Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus können per Landtagsbeschluss in den Bundesländern striktere Maßnahmen eingeführt werden, wie etwa Personenobergrenzen, spezifische Hygienekonzepte oder Abstandsregeln. Die nachfolgende Übersicht ordnet die geplanten Maßnahmen ein. Über länderspezifische Maßnahmen informiert der DMB im Coronahilfe Informationsportal.   

Corona Maßnahmen vom 01.Oktober.2022 bis zum 07.April.2023

Vom Bund festgelegt:

Länder können nach Landtagsbeschluss festlegen:

Fernverkehr

FFP2-Maske ab 14Jahren

medizinische Maske ab 6 Jahren, Personal

 

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, etc.

FFP2-Maske u. Test

 

Arztpraxen, etc.

FFP2-Maske für Patient*innen und Besucher*innen

 

 

Länder können festlegen:

 

ÖPNV (Bus u. Bahn)

FFP2- /medizinische Maske (Personal nur medizinische Maske)

 

Öffentlich zugängliche Innenräume

FFP2-/ medizinische Maske

FFP2-/ medizinische Maske (ohne Ausnahme),

Restaurants, Bars, Kultur-, Freizeitbereich, Sport, etc.

FFP2-/ medizinische Maske oder Test

Testausnahme für Geimpfte und Genesene, Status max. 3 Monate

Hygienekonzept, Abstandsgebot, Personenobergrenzen (bei Veranstaltungen in Innenräumen)

Schüler*innen ab Klasse 5

Medizinische Maske

 

Schulen, Kitas, Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte, Hafteinrichtungen, Heime der Jugendhilfe

Test

 

Außenveranstaltungen

-

FFP2-/ medizinische Maske, Abstandsgebot

Mehr zu diesen Themen