06.04.2020Praxistipp

Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Selbstständige in Berlin

Die Bundesregierung hat 50 Milliarden Euro Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige beschlossen. Die Hilfen werden in Form eines einmaligen Zuschusses bereitgestellt und müssen nicht, wie ein Kredit zurückgezahlt werden.

++ Das Antragsverfahren der Sofort-Hilfe-Corona ist mit Ablauf des 31. Mai 2020 beendet worden. Die Landeshilfe Soforthilfe V ist in Berlin noch abrufbar. Anschließend können die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen von Unternehmen beantragt werden, die von der Corona-Krise besonders betroffenen sind. ++

 

 

In Kürze

  • Bund stellt 50 Milliarden Euro Soforthilfen bereit
  • Antragberechtigt sind Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige bis 5 Mitarbeiter

Was muss beachtet werden?

Die Hilfen in Form von direkten Zuschüssen richten sich in erster Linie an Unternehmen und Gewerbetreibende, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten sind. Das Geld soll zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld.)

Antragberechtigt sind:

  • Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte)
  • eingetragene Vereine (bis zu 10 Beschäftigte)
  • Soloselbständige
  • Freiberufler
  • Mit Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin
     
  • Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten (Weitere Informationen finden Sie hier)

Umstände für Antragstellung:

Die Soforthilfe dient zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Ein Finanzierungsengpass muss existieren. Der Zuschuss soll in den folgenden drei Monaten nach Erhalt für folgende Verbindlichkeiten genutzt werden können:

  • gewerbliche Mieten oder Pachten
  • Leasingsaufwendunge

 

Wie hoch ist die Förderung?

Das Programm wurde komplett auf Bundesmittel umgestellt.

  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte – bis zu 9.000 Euro
  • Unternehmen bis 10 Beschäftigte - bis zu 15.000 Euro

Die Höhe der Soforthilfen berechnet sich aus dem nachweisbaren Liquiditätsengpass des Antragstellers für die nächsten 3 Monate (ab Antragstellung):

Laufende Einnahmen (geschätzt) der nächsten 3 Monate ./. laufender Sach- und Finanzaufwand der nächsten 3 Monate = Liquiditätsengpass

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Antragserstellung ist ab sofort hier möglich. Das Verfahren soll rein elektronisch abgewickelt werden. Anträge per Mail oder Post werden nicht bearbeitet.

 

Diese Informationen werden benötigt?

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) l
  • Steuernummer
  • Bankverbindung der Firma – IBAN Nummer

 

Muss der Zuschuss versteuert werden?

Der Zuschuss gilt als Betriebseinnahme und muss als solche versteuert werden. Der Betrag muss in der Steuererklärung für das Jahr 2020 erfasst werden. Sollte die Gewinnrechnung des Unternehmens positiv ausfallen, muss auf den Gewinn der individuelle Steuersatz angerechnet werden.

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