06.07.2023FörderprogrammDMB+

Digital Jetzt – Bundesweiter Zuschuss für KMU

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.


Die Digitalisierung von mittelständischen Unternehmen ist ein sehr wichtiger Faktor zum Erhalt ihrer zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf diesem Weg mit finanziellen Zuschüssen, sodass KMU mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten investieren können.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Die Beantragung der Zuschüsse ist nur noch bis Ende des Jahres 2023 möglich.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen

  •  aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  •  mit 3 bis 499 Beschäftigten,
  •  mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, in der die Investition erfolgt,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in Soft- und Hardware (Modul 1)

und/oder

  • in die Mitarbeiterqualifizierung bei digitalen Themen (Modul 2)

Die Ziele des Förderprogramms sind:

  • Investitionen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Quelle: BMWi

    Das Digitalisierungsvorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach Bewilligung muss das Vorhaben innerhalb von einem Jahr umgesetzt werden. Die Verwendung der Fördermittel muss vom Unternehmen nachgewiesen werden können.

     

    Welche Investitionen werden im Detail gefördert:

    Das Programm enthält zwei Fördermodule.

    Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
    Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

    Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

    Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
    Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

    Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme finden Sie unter „Welche Qualitätsanforderungen muss ein Weiterbildungsanbieter für „Digital Jetzt“ in Modul 2 erfüllen und wie weise ich diese nach?“.

    Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

    Die Investitionen sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und den Förderzielen von „Digital Jetzt“ besteht. Die Investitionen müssen demnach mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.

    Im Antrag sind unter dem Punkt „Digitalisierungsplan“ durch das antragstellende Unternehmen die mit den Investitionen verbundenen Verbesserungen im Unternehmen schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, beispielsweise wie das Unternehmen ein neues digitales Geschäftsmodell entwickelt, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird und / oder wie die IT-Sicherheit im Unternehmen erhöht wird.

    Die Beurteilung der Förderfähigkeit der Investitionen erfolgt somit immer unter Berücksichtigung der Ausgangslage des antragstellenden Unternehmens und der Zielstellung des Vorhabens.

     

    Quelle: BMWK

     

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung.

    Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2.

    Die Fördersumme wird an dem Investitionsvolumen des Unternehmens bemessen. Ein Unternehmen mit 20 Mitarbeitern will zum Beispiel 100.000 Euro in die eigene Digitalisierung investieren und kann 50 Prozent (50.000 Euro) der Investitionssummer als Zuschuss erhalten.

    Die Förderquoten in Bezug zur Unternehmensgröße gestaffelt:

    • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
    • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
    • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

    Mit dem Förderantrag muss ein Digitalisierungsplan abgeben werden. Der Plan sollte

    • die Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens,
    • eine Erläuterung der Art und Anzahl von Qualifizierungsmaßnahmen,
    • eine Darlegung des aktuellen Stands der Digitalisierung im Unternehmen und der Ziele, die mithilfe des Förderprogramms erreicht werden sollen,
    • eine Darstellung mit Beispielen, wie das Unternehmen in Zukunft in Hinblick auf gesteigerte Effizienz, der Erschließung neuer Märkte und der Stärkung der eigenen Marktposition arbeiten wird,

    beinhalten.

    Der Digitalisierungsplan sollte frühzeitig vorbereitet werden, damit der Förderantrag weit vor Beginn des Digitalisierungsvorhabens eingereicht werden kann. Dabei sollte dringend geprüft werden, ob eine Kombination von Investitionen in digitale Technologien und in die Mitarbeiterqualifizierung Sinn ergibt.

    Weitere detaillierte Informationen zu Bonusprozentpunkten und zusätzlich erhöhten Förderquoten bei der Digitalisierung gesamter Wertschöpfungsketten können in den FAQ auf der offiziellen Webseite des Förderprogramms eingesehen werden.

    Wie erfolgt die Antragsstellung?

    Die Beantragung kann ab sofort über das Online-Tool von Digital Jetzt erfolgen.

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