05.07.2023FörderprogrammDMB+

Gründen und Wachsen in Hessen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler können Investitionen und Betriebsmittel finanzieren.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Für Unternehmen ab 5 Jahre Geschäftstätigkeit bis zu 1.000.000 Euro finanzierbar.
  • Für jüngere Unternehmen ist das Unterprogramm Gründung ausgelegt.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Existenzgründende, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition. Gefördert werden auch Gründungen im Nebenerwerb sowie Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen (jeweils mit Gewinnerzielungsabsicht).

 

Was wird gefördert?

Mit dem Darlehen GuW Hessen (ERP) fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen

Anschaffungen (Investitionen)

  • Anlagen und Maschinen
  • Grundstücke und Gebäude
  • Baukosten
  • Einrichtungsgegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Software

Laufende Kosten (Betriebsmittel)

  • Liquide Mittel
  • Personalkosten
  • Mieten
  • Marketingkosten
  • Beratungskosten

Material- und Warenlager

Unternehmensgründung, -nachfolge und –beteiligung

Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.

 

Wie wird gefördert?

Im Programm „GuW Hessen (ERP)“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5, 10 und 20 Jahre, wobei in den 10-jährigen und 20-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind.

Darlehenslaufzeiten von mehr als 10 Jahren sind ausschließlich Gründenden und jungen Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, vorbehalten.

Investitionen sowie Übernahmen und Beteiligungen können in Abhängigkeit der betrieblichen Nutzungsdauer mit Regel-Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden. 

Betriebsmittel können mit einer Laufzeit von 2 Jahren als endfälliges Darlehen oder mit einer Laufzeit von 5 Jahren als Ratentilgungsdarlehen finanziert werden.

Weitere Details sind der Webseite des Förderprogramms zu finden.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Der Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens bei einer Hausbank gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt, wenn der Kreditnehmer erste wesentliche Verpflichtungen mit finanzieller Bindung eingeht.

Quelle: WI-Bank Hessen

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