22.06.2023Monitoring

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die Personen schützt, die Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden. Unternehmen und Verwaltungen müssen dazu für entsprechende Meldekanäle sorgen. Hinweisgebende Personen können Mitarbeitende, aber auch Geschäftspartner, Lieferanten oder andere Stakeholder sein. Sie sollen beispielsweise vor Diskriminierung, Kündigung oder Schadensersatzansprüchen geschützt werden.

In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?

Dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss haben der Bundestag und Bundesrat am 11. bzw. 12. Mai zugestimmt. Damit tritt der Unternehmen betreffende Teil des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 in Kraft.

Hintergrund

Der Schutz von Hinweisgebern ist in den europäischen Mitgliedsstaaten uneinheitlich geregelt. Aus diesem Grund legte die EU-Kommission am 23. April 2019 einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vor. Die Richtlinie (EU) 2019/1937 wurde schließlich am 23. Oktober 2019 angenommen und trat am 16. Dezember 2019 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt hatten die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Deutschland und weitere Mitgliedstaaten versäumten diese Frist, sodass die EU Anfang 2022 Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wird die EU-Richtlinie abgelöst.

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit diesem Gesetz?

Das grundsätzliche Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Schutz hinweisgebender Personen zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen keine Repressalien drohen. Die deutsche Umsetzung sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs vor. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP heißt es: „Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt.“ Auch sollen bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Die EU-Whistleblower-Richtlinie solle „rechtssicher und praktikabel“ umgesetzt werden.

Warum ist das Gesetz relevant für KMU / den Mittelstand?  

Langfristig werden alle mittelständischen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern durch die EU-Richtlinie dazu verpflichtet, Meldewege einzurichten, über die Missstände sicher gemeldet werden können. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern gilt eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Betriebe ab 250 Beschäftigte müssen das Gesetz nach Inkrafttreten sofort umsetzen.

Weitere Details können diesem Interview entnommen werden.

Wichtige Daten und Ereignisse

Die DMB-Bewertung

 

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Durch den Schutz von hinweisgebenden Personen werden Missstände in Unternehmen eher bekannt und behoben, was zur beständigeren Rechtssicherheit führt. Doch obwohl bisher kaum Fälle von Whistleblowern im Mittelstand bekannt sind und mit dem Gesetz kein enormer Anstieg erwartbar ist, kommen auf mittelständische Unternehmen im Gegenzug neue administrative und finanzielle Belastungen zu.

Das betrifft zum Beispiel die Einrichtung und Betreuung eines entsprechenden Hinweisgebersystems oder die Kosten für die Inanspruchnahme eines externen Dienstleisters. Zusätzlich kommen Schulungskosten, Datenschutzprüfungen und Kosten für die Bearbeitung von Hinweisen auf die Unternehmen zu. Kritisch zu bewerten ist zudem die Bußgeldbewehrung trotz Absenkung der Höhe durch den Kompromiss im Vermittlungsausschuss: Bei fehlenden oder nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Hinweisgebersystemen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 EUR. Obendrein werden neben der vermehrten Bürokratie und den zusätzlichen Kosten nur kurze Umsetzungszeiten gewährt.

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