01.01.2022FörderprogrammDMB+

Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert in Bayern

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Die Förderung soll Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf den Gebieten zukunftsträchtiger Schlüsseltechnologien durchzuführen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

Förderfähig sind Vorhaben zur Lösung firmenübergreifender F&E-Aufgaben, die in enger Zusammenarbeit von einem (oder mehreren) Unternehmen mit einem (oder mehreren) Partner(n) aus der Wissenschaft (Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung) gelöst werden sollen (Verbundvorhaben).

    Wer wird gefördert?

    • rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
    • Angehörige der freien Berufe,
    • außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für      angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind,

    mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

     

    Was wird gefördert?

    Die Stiftung fördert ganz gezielt die Forschung und Entwicklung von Zukunftstechnologien in acht Schwerpunktbereichen:

    • Life Sciences
    • Informations- und Kommunikationstechnologie
    • Mikrosystemtechnik
    • Materialwissenschaft
    • Energie und Umwelt
    • Mechatronik
    • Nanotechnologie
    • Prozess- und Produktionstechnik

     

    Wie wird gefördert?

    Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt die Höhe der Förderung für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Aufwendungen

    • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten im Falle der industriellen Forschung
    • bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten im Fall der experimentellen Entwicklung

     

    Wie erfolgt die Antragsstellung?

    Es ist ein schriftlicher Antrag auf Förderung zu stellen. Der Antrag bildet die Grundlage der Entscheidung und muss die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Angaben sowie eine ausreichend detaillierte Vorhabensbeschreibung enthalten. Mit dem Antrag ist ein Verwertungsplan vorzulegen.

     

    Das Programm ist bis zum 30.06.2024 befristet.

     

    Weitere Informationen sind auf der Website des Innovationslabor Bayern abrufbar.

     

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