15.08.2021FörderprogrammDMB+

Internationalisierung von KMU in Schleswig-Holstein

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über internationale Leitmessen im Ausland ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung der können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduziert werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Zuschüsse für Messebeteiligungen und Exportberatung
  • Mehrmalige Förderung von Maßnahmen möglich.
  • Die maximale Fördersumme pro Jahr beträgt 30.000 Euro.

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Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind

  • Maßnahmen zur Mobilisierung eines vorhandenen Exportpotenzials:
  • Beratungen zur Beurteilung der Exportchancen von Gütern und Dienstleistungen
  • Beratungen zur Erschließung von Auslandsmärkten
  • Teilnahme an und Durchführung von internationalen Messen und Ausstellungen im

 

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt für Maßnahmen zur Mobilisierung eines Exportpotenzials:

  • für die 1. Messebeteiligung maximal 50 %
  • für die 2. Messebeteiligung maximal 40 %
  • für die 3. Messebeteiligung maximal 30 %
  • maximal 10.000 Euro pro Messeteilnahme
  • maximal 30.000 Euro p.a.
  • für eine Exportberatung: maximal 50 % (höchstens 8 Tagewerke), maximal 18.000 Euro p.a

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

1. Vorgespräch

Vor Außenwirtschaftsberatungen ist ein kostenfreies Informationsgespräch mit der WTSH oder der IHK in Schleswig-Holstein zu führen.

2. Antrag

Spätestens 3 Wochen vor Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung oder einer verbindlichen Messeanmeldung wird der Antrag Internationalisierung Messe oder der Antrag Internationalisierung Beratungen/Konzepte eingereicht. Für Außenwirtschaftsberatungen werden dem Antrag die Angaben aus dem Vorgespräch beigefügt. 

 

Quelle: WT.SH

 

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