01.01.2022FörderprogrammDMB+

Invest BW - Innovations- und Technologievorhaben

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bietet im Rahmen des Programms Invest BW eine Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben, um Unternehmen bei ihren Zukunftsvorhaben zu unterstützen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Gefördert werden technologische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, aber auch nicht technische Innovationsprojekte im Dienstleistungsbereich, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (Smart Services) und Service-Plattformen abzielen.
  • Der Fokus der Projekte soll auf der Erschließung neuer Marktfelder, sowie der Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen liegen

    Wer wird gefördert?

    •   Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen.

    •   Bei Verbundvorhaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

     

    Was wird gefördert?

    Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinno-vationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse sowie datenbasierte Dienstleistungen (Smart Services) und Service-Plattformen abzielen. Innerhalb des jeweiligen Förderaufrufs kann eine Konkretisierung erfolgen. Ziel der Vorhaben soll es sein, den Unternehmen die Erschließung neuer Marktfelder zu ermöglichen. Zudem sollen sie zu einer Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit beitragen und auf eine Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen ausgerichtet sein

    Mit der Innovationsförderung erhalten die geförderten Einrichtungen wirkungsvolle Anreize, ihre Forschungsaktivitäten zu erhöhen und marktgängige Innovationen zu entwickeln - insbesondere im Bereich von Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, Biointelligente Systeme, innovative Mobilitätssysteme, CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher sowie in Zukunftsfeldern wie zum Beispiel Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Gesundheits-dienstleistungen oder Informations- und Kommunikationsdienstleistungen

     

    Wie wird gefördert?

    • Der Fördersatz beträgt bei Unternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten (unter Berücksichtigung von verbundenen Unternehmen beziehungsweise Partnerunter-nehmen gemäß Anhang I AGVO) bis zu 25 %
    • Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozentpunkte bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozentpunkte bei kleinen Unternehmen gemäß Anhang I AGVO.
    • Der Fördersatz beträgt bei Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten

    bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Vorhabens.

    Bei Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, sofern:

    • das Teilvorhaben ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten nach Maßgabe des FuEuI-Rahmens umfasst und damit beihilfekonform gefördert werden kann;
    • wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten der Forschungseinrichtung hinsichtlich ihrer Kosten beziehungsweise Ausgaben und Finanzierung buchhalterisch getrennt voneinander erfasst und nachgewiesen werden;
    • das FuEuI-Verbundvorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden könnte und die Erfüllung des Zuwendungszwecks im notwendigen Umfang nicht möglich ist

    Die zu gewährende Zuwendung muss zwischen 20.000 € und 1 Mio. € liegen. Beziehungsweise darf die Summe der Zuwendungen für ein Verbundvorhaben 3 Mio. € nicht übersteigen.

     

    Wie erfolgt die Antragsstellung?

    Die Antragstellung beim Projektträger ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Für die Antragstellung sind folgende Formulare erforderlich:

    Antragsformular Unternehmen, Vorhabenbeschreibung, Förderaufruf, Verwaltungsvorschrift.

    Die einzelnen Förderaufrufe sind quartalsweise geplant und werden mit definierten Einreichungsfristen auf der Internetplattform https://invest-bw.de veröffentlicht. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

     

    Das Programm ist bis zum 30.06.2024 befristet.

     

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