05.07.2023FörderprogrammDMB+

Investitionsförderung in Bremen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Über das Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) können Unternehmensgründungen, Errichtungen von Betriebsstätten oder Unternehmenserweiterungen finanziert werden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Zinslose Darlehen oder auch Zuschüsse sind möglich.
  • Ausgenommen sind bestimmte Branchen, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Unternehmensberatungen und Handelsvertretungen.

 

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
  • Ausgenommen sind bestimmte Branchen, wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungsgewerbe, Unternehmensberatungen und Handelsvertretungen

Weitere Voraussetzungen:

  • Betriebsstätte im Land Bremen
  • Investitionsbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung bei / durch
    • BAB Bremer Aufbau Bank GmbH (für Bremer Unternehmen) bzw.
    • BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (für Bremerhavener Unternehmen)
  • Gewährung von Förderdarlehen erfolgt auf Basis des Bescheides nach eigenständiger Kreditprüfung
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

 

Was wird gefördert?

  • Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (z.B. Grundstücke, bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Ausstattung, Maschinen)
  • Nettokosten (Beträge ohne Mehrwertsteuer)
  • Nicht gefördert werden: Fahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter (< 1.000 €), Firmenwerte und (i.d.R.) gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungen

 

Welche Investitionsvorhaben werden gefördert?

  • Gründungen / Errichtung einer Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsprozesses
  • Übernahme stillgelegter oder durch Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
  • Verlagerung aus stadtentwicklungspolitischen Gründen
  • Investitionen in den Umweltschutz (Umweltschutzbeihilfen), die über bestehende Gesetze/Normen hinaus gehen

 

Wie wird gefördert?

Förderdarlehen
Das LIP gewährt vorrangig zinsverbilligte Förderdarlehen

  • Hohe Zinsvergünstigungen, im besten Fall zinsloses Darlehen
  • Bis zu 2 tilgungsfreie Jahre
  • Zinsverbilligung bis zu 10 Jahre - Kreditlaufzeit kann länger sein
  • Darlehenshöhe bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Zuschüsse
Für besonders bedeutende Vorhaben können im Einzelfall ergänzend zum Förderdarlehen (oder alternativ) nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Gesamtförderung aus Zinsvorteil des Darlehens und Zuschüssen kann je nach Unternehmensgröße, Investitionsvorhaben und -ort

  • zwischen 7,5 % und 20% (in Bremerhaven bis zu 30%) auf die förderfähigen Investitionskosten betragen
  • eine Bonusförderung (Zuschüsse) für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Frauen und / oder Ausbildungsplätze ist möglich

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

  • Vorbereitung: Idealerweise sollte ein erster grober Investitionsplan vorliegen.
  • Beratung: Mit der BAB-Bremen kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.
  • Antrag stellen: Nach dem Beratungsgespräch werden die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Der Antrag wird bei der BAB gestellt.

Weitere Informationen zum Prozess sind hier zu finden.

 

Quelle: BAB-Bremen

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