11.01.2018Nachricht

Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer

Kommunen und Bürger brauchen schnell Rechtssicherheit

Am 16. Januar 2018 befasst sich das Bundesverfassungsgericht in mündlicher Verhandlung mit der Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:

"Wir brauchen zügig Rechtssicherheit bei der Grundsteuer, um Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Ich erwarte deshalb von der mündlichen Verhandlung erste Erkenntnisse für eine Neugestaltung der Steuer und der hierfür zur Verfügung stehenden Übergangszeit. Denn egal welches Bewertungsmodell zum Zuge kommt: Die Neubewertung von Millionen von Grundstücken wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Eine Neujustierung der Grundsteuer muss das Aufkommen der Kommunen sichern und Eigentümer und Mieter vor Abgabensteigerungen bewahren. Eine weitere Verteuerung des Wohnens aufgrund eines dynamischen Anstiegs der Nebenkosten durch die Grundsteuer muss verhindert werden. Belastungssteigerungen um bis das 40-fache – wie erste Verbände prognostizieren – sind nicht hinnehmbar und stehen dem Ziel entgegen, bezahlbares Wohnen auch in Innenstädten zu ermöglichen.

Allerdings besteht im Moment die Gefahr, dass Länder und Kommunen das zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren dazu nutzen wollen, die Einnahmesituation der Kommunen deutlich zu erhöhen, dem Bund aber als Gesetzgeber die Verantwortung dafür zuzuschieben.

Die Ertragshoheit der Grundsteuer steht allein den Kommunen zu, die verfassungsrechtlich den Ländern unterstellt sind. Sinnvoll wäre ein Vorschlag aus der Föderalismuskommission II, auch die Gesetzgebungs­kompetenz für die Grundsteuer auf die Länder zu übertragen. Für die Bürgerinnen und Bürger, die die Grundsteuerbescheide bekommen, ist dann die politische Verantwortung deutlicher. Länder und Kommunen wären in der Pflicht, eine ausgewogene Grundsteuer zu erheben.

Auf jeden Fall müssen sich die Kommunen schon jetzt eine Selbstverpflichtung geben, ihre Hebesätze so herabzusetzen, dass es zu keinen Mehrbelastungen der Betroffenen kommt. Denn tun sie das nicht, kommt es zu unausweichlichen Steuererhöhungen für Eigentümer und Mieter.

Zur Vermeidung von Mehrbelastungen wäre es auch denkbar, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, innerhalb eines Stadtgebietes lokal unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Dies könnte gerade möglichen Steigerungen in Innenstädten entgegenwirken."

Quelle: Bundestagsfraktion der CDU/CSU, Pressemitteilung vom 11.01.2018

Mehr zu diesen Themen