19.03.2020Praxistipp

Liquiditäshilfen in Mecklenburg-Vorpommern

Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern können Finanzierungen der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) und Bürgschaften der Bürgschaftsbank M-V und des Landesbürgschaftsprogramms in Anspruch nehmen.

In Kürze

  • Rückzahlbare Zuschüsse für Kleinstbetriebe, Freiberufler und KMU
  • Express-Bürgschaften können beantragt werden

Einzelne Maßnahmen im Überblick

Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU

Kleinstbetriebe und Freiberufler mit Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern werden durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen können einen rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 200.000 Euro beantragen. Die Mittel sollen in einem unbürokratischen Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Weitere Informationen können auf der Webseite der Landesregierung eingesehen werden.

Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche

Bereits bewilligte Investitionszuschüsse (GRW), Zuschüsse für Forschung und Entwicklung und Investitionszuschüsse für Kommunen werden beschleunigt innerhalb von einer Woche an geförderte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach Eingang der Mittelanforderung gezahlt.

Das Wirtschaftsministerium hat für die heimische Wirtschaft bei auftretenden Problemen eine Unternehmens-Hotline unter der Woche von 08:00 bis 20:00 Uhr (0385/588-5588) geschaltet.

Bürgschaften

Express-Bürgschaften bis 250.000 Euro

Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Auch höhere Kredite werden verbürgt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall.

Sonderprogramm für Landesbürgschaften

Zusätzlich wurde die Auflegung eines Sonder-Landesbürgschaftsprogramms für Liquiditätshilfen für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen beschlossen. Anträge werden schnell und vorrangig in einem standardisierten Verfahren bearbeitet. Weitere Informationen können auf der Webseite der Landesregierung eingesehen werden.

Mehr zu diesen Themen