15.08.2021FörderprogrammDMB+

Messen und Ausstellungen - Hessen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Land Hessen fördert die Beteiligung von KMU und Angehörigen freier Berufe an internationalen Messen und Ausstellungen. Die Förderungen dienen insbesondere der Starthilfe zur Markterschließung und der Steigerung der Absatzchancen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR
  • Gefördert werden Messebeteiligungen im In- und Ausland mit bis zu 4.000 EUR als Zuschuss

​​

Wer wird gefördert?

  • Begünstigt werden können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 75 Mio. EUR. Die Einhaltung dieser Höchstgrenze ist von der antragstellenden Kammer oder dem antragstellenden Verband zu bestätigen.
  • Gefördert werden kann die Teilnahme an Messen, falls diese im AUMA Messe Guide verzeichnet ist. Bei Messen in Deutschland und innerhalb der EU/EFTA muss die Messe im AUMA Messe Guide als "international" gekennzeichnet sein und mindestens drei Unternehmen müssen einen gemeinsamen Antrag stellen (Gruppenförderung).

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind messespezifische Ausgaben, darunter Aufwendungen für:

  • die Miete einer angemessenen Ausstellungsfläche
  • den Messestand (Miete, Auf- und Abbau, Gestaltung, Transport)
  • den Rücktransport von Exponaten bis zu maximal EUR 2.500,00
  • Versicherungen für Stand und Exponate
  • Anschluss und Verbrauch von Wasser, Strom, Gas
  • den obligatorischen Katalogeintrag
  • Dolmetscher
  • Fremdpersonal während der Messebeteiligung, sofern es gemeinsam eingesetzt wird

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenzen betragen derzeit EUR 2.000,00 bei Inlandmessen und EUR 4.000,00 bei Auslandmessen. Die aktuelle Förderpraxis erfragen Sie bitte bei der hessischen Geschäftsstelle Ihres jeweiligen Fachverbandes bzw. der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer.

 

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Zur Antragstellung und entsprechenden Beratung wenden Sie sich bitte an die hessische Geschäftsstelle Ihres jeweiligen Fachverbandes bzw. an Ihre örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer.

 

Quelle: https://www.htai.de/aussenwirtschaft/gruppen-einzelfoerderung/

Mehr zu diesen Themen