03.11.2021FörderprogrammDMB+

Messeprogramm für innovative Unternehmen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme kleiner und mittlerer innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Zusätzlich existiert ein weiteres Förderprogramm junge innovative Unternehmen.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 100 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Ziel dieses Programms ist es, die Vermarktung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bestmöglich zu unterstützen, um so Exportmärkte zu erschließen 

  • Für KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern 

  • Zweites Förderprogramm für junge innovative Unternehmen (siehe Seitenende)

 

​​Update 03.11.2021:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am Mittwoch, den 03.11.2021, die Liste der förderfähigen Messen für das Jahr 2022 veröffentlicht.

 

Wer wird gefördert? 

Förderfähig sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen die 

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, 

  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeitende und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro) erfüllen und älter als zehn Jahre sind 

  • oder die jeweils gültige EU-Definition für ein mittleres Unternehmen (mehr als 49 sowie weniger als 250 Mitarbeitende und Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro oder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro) erfüllen. 

Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neu entwickelt oder wesentlich verbessert haben. 

 

Was wird gefördert? 

Gefördert wird die Messeteilnahme von kleinen und mittleren innovativen Unternehmen auf Einzelständen. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören ausgesuchte Messen mit einer hohen Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWi festgelegt (siehe Publikationen). 

 

Wie wird gefördert? 

Von den Gesamtausgaben der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Ausgaben für Standmiete und die von einem Standbauunternehmen in Rechnung gestellten Ausgaben für den Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 40 Prozent bis zu einer Gesamtsumme von 12.500 Euro pro Aussteller und Messe. 

 

Wie erfolgt die Antragsstellung? 

Aussteller reichen spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim BAFA einen Antrag zur Förderung der Messeteilnahme ein (siehe Formulare). 

 

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Auslandsmarkterschliessung/Messeprogramm_kleine_mittlere_innovative_Unternehmen/messeprogramm_kleine_mittlere_innovative_unternehmen_node.html 

 

Messeprogramm junge innovative Unternehmen 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. 

 

Wer wird gefördert? 

Förderfähig sind rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die 

  • ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben, 

  • die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro) erfüllen 

  • und jünger als zehn Jahre alt sind. 

Ferner müssen die Unternehmen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben. 

 

Was wird gefördert? 

Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWi festgelegt. 

 

Wie wird gefördert? 

Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau förderfähig. Gewährt wird ein prozentualer Anteil der förderfähigen Ausgaben in Höhe von 60 Prozent bei den ersten zwei Teilnahmen und 50 Prozent ab der dritten Beteiligung bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe. 

 

Wie erfolgt die Antragsstellung? 

Aussteller melden sich spätestens acht Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe an. Direkt im Nachgang der Anmeldung beim Messeveranstalter ist der Bewilligungsantrag (siehe Formulare) beim BAFA zu stellen. 

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Auslandsmarkterschliessung/Messeprogramm_junge_innovative_Unternehmen/messeprogramm_junge_innovative_unternehmen_node.html 

 

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