30.07.2017Nachricht

Neuregelungen im Juli/August 2017

Arbeit / Soziales
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer. Das will das neue Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ändern. Mehr Transparenz von Entgeltregelungen soll dazu beitragen, unmittelbare und mittelbare Entgeltdiskriminierungen zu erkennen und zu beseitigen.

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Liste der Berufskrankheiten erweitert

Zum 5. August 2017 werden fünf weitere Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen - darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien. Betroffene sollten sich an ihren Arzt oder die gesetzliche Unfallversicherung wenden.

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Erhöhung der Schonbeträge in der Kriegsopferfürsorge
Kriegsgeschädigte und ihre Hinterbliebenen können seit dem 25. Juli 2017 höhere Vermögensschonbeträge geltend machen, wenn sie Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Die Vermögensschonbeträge in der Kriegsopferfürsorge sind gegenüber denen der Sozialhilfe weiterhin großzügiger ausgestaltet.

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Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft gestärkt
Große Konzerne haften, wenn sie Subunternehmer beauftragen, die ihre Mitarbeiter prekär beschäftigen oder die nur dem Anschein nach selbstständig sind. Arbeitszeiten müssen genau erfasst werden, damit sie Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen können. Das Gesetz ist seit 25. Juli in Kraft.

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DRK-Schwestern bleiben Krankenhäusern erhalten

Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) werden von der maximalen Überlassungsdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausgenommen. Dadurch können sie länger als 18 Monate an demselben Krankenhaus tätig sein. Die Änderung des DRK-Gesetzes ist seit 25. Juli in Kraft.

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Inneres / Justiz
Sicherer Identitätsnachweis im Netz
Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird leichter anwendbar und attraktiver. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises ist seit 15. Juli in Kraft.

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Neues Waffenrecht tritt in Kraft
Die Bundesregierung will die Zahl illegaler Waffen und Munition reduzieren. Ein Jahr lang können Besitzer nicht eingetragene Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben. Die Reform des Waffenrechts ist im Wesentlichen seit 6. Juli in Kraft.

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Entschädigung für seelisches Leid
Wer einen Angehörigen durch fremdes Verschulden verloren und dadurch seelisches Leid erfahren hat, soll künftig entschädigt werden. Die Regelung gilt bei Fällen wie Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

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Regelungslücke im Betreuungsrecht geschlossen
Das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten ist seit 22. Juli in Kraft. Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.

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Ehemündig ab 18 Jahren
Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

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Härtere Strafen für Einbrecher
Einbrecher werden künftig härter bestraft: Für den Einbruch in eine Privatwohnung gilt nun eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

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Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert
Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich nach Paragraph 175 StGB verurteilt wurden, sollen rehabilitiert werden und einen Entschädigungsanspruch erhalten. Das Gesetz ist seit 22. Juli in Kraft.

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Energie
Stromerzeugung: Netzentgelte neu bemessen
Die Bundesregierung will die Kosten der Stromnetze fairer verteilen. Ziel ist es, regionale Unterscheide bei den Netzentgelten und damit auch bei den Strompreisen für den Endkunden zu verringern. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur ist seit 22. Juli 2017 in Kraft.

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Photovoltaik auch für Mieter vorteilhaft
Auch Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Das soll Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden schaffen. Bei großen Wohnhäusern können Mieter damit etwa zehn Prozent ihrer Stromkosten sparen. Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ist seit 25. Juli 2017 in Kraft.

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Umwelt
Wirksamer Schutz vor Legionellen
Eine neue Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen. Das dient dem Schutz vor Legionellen: Die Bakterien könnten sich andernfalls aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen. Die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz tritt am 19. August 2017 in Kraft.

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Gesundheit

Besserer Schutz vor Infektionen - bessere pflegerische Krankenhausversorgung
Meldepflichten ausbauen, Übertragungswege besser aufklären, Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden durch Digitalisierung erleichtern - das verbessert den Schutz vor Infektionen. Das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten regelt auch, dass künftig in Krankenhäusern Personaluntergrenzen in der Pflege gelten. Es ist seit 25. Juli 2017 in Kraft.

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Erfahren, wer die leiblichen Eltern sind
Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat künftig das Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister eingerichtet. Das Gesetz ist seit 22. Juli 2017 in Kraft.

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Hilfe für HIV-Infizierte verstetigt

Finanzielle Hilfsleistungen der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierter Personen" werden auch künftig möglich sein. Denn ab Januar 2019 übernimmt der Bund die Finanzierung der Stiftung. Das entsprechende Gesetz tritt am 29. Juli 2017 in Kraft.

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Ernährung
Gesunde Ernährung in Kita und Schule
Schulen und Kindergärten können auch im neuen Schuljahr ab 1. August 2017 kostengünstig frisches Obst, Gemüse und Milchprodukte erhalten. Für das neue EU-Schulprogramm stellt die EU jährlich 250 Millionen Euro Beihilfe für die Mitgliedstaaten bereit. Die Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer.

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Verkehr
Bund finanziert Radschnellwege mit
Der Bund kann sich künftig am Bau von Radschnellwegen in den Ländern und Kommunen beteiligen. Eingeplant sind Finanzhilfen in Höhe von 25 Millionen Euro jährlich bis 2030. Die „Highways für Fahrräder“ sind vor allem für Berufspendler gedacht. Das Siebte Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ist seit 5. Juli in Kraft.

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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 28.07.2017

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