29.04.2016Nachricht

Neuregelungen zum April/Mai 2016

Verbraucherschutz
Deutliche Warnhinweise
Künftig müssen Zigarettenpackungen auch bebilderte Warnhinweise tragen. Tabakwaren zum Selbstdrehen sind verboten, wenn sie Zusatzstoffe enthalten. Neuartige Tabakerzeugnisse können ohne Zulassung nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Das Tabakerzeugnis-Gesetz setzt die EU-Tabakproduktrichtlinie um und tritt am 20. Mai in Kraft.

Weitere Informationen: Tabakproduktrichtlinie

Arbeit / Soziales
Höherer Mindestlohn für Gerüstbauer
Für die Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk gibt es ab 01.05.2016 einen höheren Mindestlohn von 10,70 Euro. Er gilt ebenfalls für Beschäftigte, die aus dem Ausland entsendet werden. Ab Mai 2017 steigt der Mindestlohn im Gerüstbau nochmals an und beträgt dann 11,00 Euro. Er liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto.

Weitere Informationen: Mindestlohn für Gerüstbauer

Höhere Produktsicherheit
Mehr Sicherheit bringen neue Verordnungen für elektrische Betriebsmittel, Explosionsschutz, Druckbehälter und Aufzüge. So sind beispielsweise bessere Kennzeichnungs- und Informationspflichten vorgesehen. Die neuen Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz sind am 20.04.2016 in Kraft getreten.

Weitere Informationen: Verordnung über elektrische Betriebsmittel , Verordnung über einfache Druckbehälter , Explosionsschutzverordnung , Entwurf zur Aufzugsverordnung

Gesundheit
Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal
Ein Europäischer Berufsausweis erleichtert seit dem 19.04.2016 Apothekern, Krankenpflegern sowie Physiotherapeuten die Anerkennung im EU-Ausland. Außerdem richten alle EU-Länder ein Vorwarnsystem ein. Es erfasst diejenigen, denen die Erlaubnis entzogen wurde, einen Gesundheitsberuf auszuüben. Auch wer einen gefälschten Berufsqualifikationsnachweis verwendet hat, wird in das System eingetragen.

Weitere Informationen: EU-Anerkennungsrichtlinie

Gefährliche Erreger wirksam bekämpfen

Wenn antibiotika-resistente Erreger nachgewiesen werden, muss dies ab dem 01.05.2016 umgehend gemeldet werden. Bisher wurden die Erreger erst beim Krankheitsausbruch angezeigt. Mit der neuen Regelung gewinnen die Gesundheitsämter Zeit, um zielgerichtet vorgehen zu können. Außerdem gibt es eine neue Meldepflicht für sog. Arbo-Viren. Das sind Krankheitserreger, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden wie das Zika-Virus.

Weitere Informationen: Neue Meldepflichtverordnung stärkt Infektionsschutz

Wirtschaft
Reform des Vergaberechts
Vergabeverfahren vereinfachen, bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern - das sind die Ziele der umfassenden Reform, die am 18.04.2016 in Kraft getreten ist. Denn: Klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Gleichzeitig soll die öffentliche Auftragsvergabe sozialer, ökologischer und innovativer werden.

Weitere Informationen: Reform des Vergaberechts

Quelle: Die Bundesregierung, Pressemitteilung 28.04.2016

Mehr zu diesen Themen